Rechtsprechung
   BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37205
BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17 (https://dejure.org/2018,37205)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17 (https://dejure.org/2018,37205)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 25 W (pat) 41/17 (https://dejure.org/2018,37205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DZX DEUTSCHER ZWEITMARKTINDEX" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. Löschung ist die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. Löschung ist die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    In diesem Fall würde die Gesamtheit zur Beschreibung der Dienstleistungen geeignet sein (vgl. EuGH GRUR 2012, 616 - Alfred Strigl/Deutsches Patent- und Markenamt und Securvita/öko-Invest [Multi Markets Fund MMF und NAI - Der Natur-Aktien-Index]).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Eine Markeneintragung ist auf Antrag gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG zu löschen, wenn sie sowohl bezogen auf den Anmeldezeitpunkt - dahingehend wird der Wortlaut des § 50 Abs. 1 MarkenG vom BGH im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH aktuell ausgelegt (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, Rn. 9 ff., Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) - als auch bezogen auf den Zeitpunkt der vorliegend getroffenen Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung vom 7. November 2016 (§ 50 Abs. 2 S. 1 MarkenG) schutzunfähig war bzw. ist.
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • BPatG, 14.04.2016 - 25 W (pat) 44/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DZX DEUTSCHER ZWEITMARKTINDEX"

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Nachdem dieser Beschluss mit Beschluss des Bundespatentgerichts (Senatsbeschluss) 25 W (pat) 44/15 vom 14. April 2016 aufgrund eines Formfehlers (fehlende Unterschrift) für unwirksam erklärt worden war, hat die Markenabteilung erneut den Löschungsantrag zurückgewiesen und zwar mit Beschluss vom 7. November 2016 und das Vorliegen von Schutzhindernissen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG verneint.
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 10/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EB Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Über den klaren Wortlaut der Entscheidung des EuGH hinaus ("... wenn die Buchstabenfolge vom Verkehr als Abkürzung der Wortkombination wahrgenommen wird, weil sie den Anfangsbuchstaben jedes Wortes dieser Wortkombination wiedergibt ...", a. a. O. Rn. 40), sieht der Senat auch aus Gründen der Rechtssicherheit keine Veranlassung, zu einer Erweiterung auf davon nicht erfasste Fallgestaltungen (vgl. hierzu die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; 25 W (pat) 11/15 EBD Evangelische Bank Deutschlands; 25 W (pat) 508/16 MAM Munich Asset Management sowie 29 W (pat) 534/15 ILM Internationale Lederwarenmesse mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung - die Entscheidungen sind über die Homepage des.
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 11/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EBD Evangelische Bank Deutschlands" -

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17
    Über den klaren Wortlaut der Entscheidung des EuGH hinaus ("... wenn die Buchstabenfolge vom Verkehr als Abkürzung der Wortkombination wahrgenommen wird, weil sie den Anfangsbuchstaben jedes Wortes dieser Wortkombination wiedergibt ...", a. a. O. Rn. 40), sieht der Senat auch aus Gründen der Rechtssicherheit keine Veranlassung, zu einer Erweiterung auf davon nicht erfasste Fallgestaltungen (vgl. hierzu die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; 25 W (pat) 11/15 EBD Evangelische Bank Deutschlands; 25 W (pat) 508/16 MAM Munich Asset Management sowie 29 W (pat) 534/15 ILM Internationale Lederwarenmesse mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung - die Entscheidungen sind über die Homepage des.
  • BPatG, 11.09.2017 - 29 W (pat) 534/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "ILM Internationale Lederwarenmesse" - zu den

  • BPatG, 12.10.2017 - 25 W (pat) 508/16

    Markenbeschwerdeverfahren - " MAM Munich Asset Management " - keine

  • OLG Nürnberg, 19.04.2021 - 3 U 3133/19

    Ansprüche auf Übertragung einer deutschen und einer Unions-Agentenmarke sowie

    Nach einer Entscheidung des Bundespatentgerichts führt die Zusammenfügung von DZX mit dem weiteren Markenbestandteil Deutscher Zweitmarktindex nicht dazu, dass der Verkehr bei der Wahrnehmung der Gesamtmarke durch die nachfolgende Wortfolge dahingehend zu einem Verständnis des ersten Markenbestandteils gelangt, dass er die Buchstabenfolge lediglich als Abkürzung der nachfolgenden Wörter begreift und ihr deshalb eine beschreibende Bedeutung beimisst (BPatG, Beschluss vom 27.09.2018 - 25 W (pat) 41/17, juris-Rn. 26 ff. - DZX DEUTSCHER ZWEITMARKTINDEX).
  • BPatG, 14.01.2019 - 27 W (pat) 544/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "J B G Junior Brands Group (Wort-Bild-Marke)" -

    So wurde eine derartige akzessorische Stellung beispielsweise verneint, wenn das Akronym nicht vollständig mit den Anfangsbuchstaben der Wortkombination, der es beigefügt ist, übereinstimmt (vgl. BPatG, BeckRS 2018, 28396, Rn. 20 - DZX DEUTSCHER ZWEITMARKT- INDEX) oder wenn das - auch für sich genommen aussprechbare - Akronym im Einzelfall nicht als Abkürzung eines Fachbegriffs wirkt, sondern vielmehr der Volltext als ein zu Werbezwecken darauf Bezug nehmender Slogan (vgl. BPatG, GRUR 2015, 271 - ume unique media entertainment).
  • BPatG, 28.04.2022 - 28 W (pat) 536/20
    Hierbei kommt es darauf an, ob sich der Charakter der Buchstabenfolge als bloßer Abkürzung der beschreibenden Angabe den angesprochenen Verkehrskreisen ohne Weiteres aufdrängt, oder ob ihr auch eine eigene kennzeichnende Bedeutung beigemessen werden kann (vgl. EuGH GRUR 2016, 80 Rdnr. 31-34 - BGW/Scholz; BPatG 27 W (pat) 539/14 - ume; 25 W (pat) 41/17 - DZX DEUTSCHER ZWEITMARKTINDEX; 27 W (pat) 60/17 - wam; Ströbele, a. a. O., § 8 Rdnr. 236).
  • BPatG, 24.06.2019 - 27 W (pat) 60/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "wam - wait a minute" - Unterscheidungskraft - kein

    So wurde eine derartige akzessorische Stellung beispielsweise verneint, wenn das Akronym nicht vollständig mit den Anfangsbuchstaben der Wortkombination, der es beigefügt ist, übereinstimmt (vgl. BPatG, BeckRS 2018, 28396, Rn. 20 - DZX DEUTSCHER ZWEITMARKT- INDEX) oder wenn das - auch für sich genommen aussprechbare - Akronym im Einzelfall nicht als Abkürzung eines Fachbegriffs wirkt, sondern vielmehr der Volltext als ein zu Werbezwecken darauf Bezug nehmender Slogan (vgl. BPatG, GRUR 2015, 271 - ume unique media entertainment).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht