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BPatG, 23.07.2009 - 25 W (pat) 47/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 23.07.2009 - 25 W (pat) 47/08
Vor dem Hintergrund der Kennzeichnungsschwäche des gemeinsamen Bestandteils "LIPI-" reicht diese aus, um auch bei Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) und strenger Anforderungen an den Markenabstand eine klangliche Verwechslungsgefahr in einem markenrechtlich relevanten Umfang nicht nur in Fachverkehrskreisen, sondern auch bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher -auf den nach der Rechtsprechung des EUGH abzustellen ist (vgl. GRUR 2004, 943 -SAT.2) -auszuschließen, zumal auch allgemeine Verkehrskreise allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnen als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL). - BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
Auszug aus BPatG, 23.07.2009 - 25 W (pat) 47/08
Vor dem Hintergrund der Kennzeichnungsschwäche des gemeinsamen Bestandteils "LIPI-" reicht diese aus, um auch bei Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) und strenger Anforderungen an den Markenabstand eine klangliche Verwechslungsgefahr in einem markenrechtlich relevanten Umfang nicht nur in Fachverkehrskreisen, sondern auch bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher -auf den nach der Rechtsprechung des EUGH abzustellen ist (vgl. GRUR 2004, 943 -SAT.2) -auszuschließen, zumal auch allgemeine Verkehrskreise allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnen als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 23.07.2009 - 25 W (pat) 47/08
Vor dem Hintergrund der Kennzeichnungsschwäche des gemeinsamen Bestandteils "LIPI-" reicht diese aus, um auch bei Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints) und strenger Anforderungen an den Markenabstand eine klangliche Verwechslungsgefahr in einem markenrechtlich relevanten Umfang nicht nur in Fachverkehrskreisen, sondern auch bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher -auf den nach der Rechtsprechung des EUGH abzustellen ist (vgl. GRUR 2004, 943 -SAT.2) -auszuschließen, zumal auch allgemeine Verkehrskreise allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnen als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL).