Rechtsprechung
BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"Guazle" allgemein nicht markenfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
Im Übrigen reicht es für das Vorliegen des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aus, wenn das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen eine beschreibende Angabe enthält (vgl. EuGH, GRUR 2004, 146 Tz. 33 -DOUBLE-MINT, GRUR 2004, 222 -BIOMILD; BGH, GRUR 2008, 397, 398 Tz. 15 -SPA II).Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) -Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 -36) -BIOMILD).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor).Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) -Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 -36) -BIOMILD).
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) -Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 -36) -BIOMILD).
- BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 262/99
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
B. für regionale Spezialitäten oder Produkte mit schlagwortartigen, mundartlichen Bezeichnungen wie "Guazle" geworben wird, um den Charakter als regionales Produkt bzw. Spezialität zu betonen und unterschwellig die positiven Vorstellungen, die sich im Verkehr mit dieser Gegend verbinden, anzusprechen (vgl. dazu BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 262/99 v. 8. November 2000 -Smoortaal). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) -Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 -36) -BIOMILD). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 49/09
Soweit "Guazle" in Bezug bei einem Teil der beanspruchten Waren sowohl als Hinweis auf die Beschaffenheit/Form der Waren als solche als auch als allgemein anpreisender Hinweis auf "etwas Gutes" verstanden werden kann, steht dies der Annahme fehlender Unterscheidungskraft schon deshalb nicht entgegen, weil die unterschiedlichen Bedeutungsinhalte jeweils für sich betrachtet beschreibender Art sind (vgl. BGH, WRP 2009, 960, 962 Tz. 15 -DeutschlandCard).
- BPatG, 24.09.2013 - 27 W (pat) 530/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Edelbotten" - Freihaltungsbedürfnis
Selbst wenn es sich ursprünglich um eine mundartliche Bezeichnung gehandelt hat, so ist der Begriff "Botten" demnach für einen entscheidungserheblichen Teil der allgemeinen Verkehrskreise ausreichend verständlich (vgl. BGH, GRUR 1999, 498, 499 - Achterdiek; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 262/99 v. 8. November 2000 - Smoortaal; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 49/09 v. 17. Dezember 2009 - Guazle) und kann daher als beschreibende Bezeichnung dienen.