Rechtsprechung
BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Harzer Apparatewerke" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Marke "Harzer Apparatewerke" bei Anmeldung für die Klassen 1, 2, 6, 7, 11, 17, 19 und 37
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Harzer Apparatewerke" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)
Zur Eintragungsfähigkeit von Produktionsstättenbezeichnungen
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 FUSSBALL WM 2006).Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 Postkantoor).
So mangelt es vor allem auch solchen Angaben an hinreichender Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die zwar die beanspruchten Produkte selbst nicht unmittelbar beschreiben, durch die aber ein enger beschreibender Bezug hierzu hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Produkte sieht (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 9 - STREETBALL; GRUR 2008, 1093, Tz. 15 - Marlene-Dietrich-Bildnis; GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 Postkantoor).Insoweit ist nämlich zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen ist, denen der Verkehr für die fraglichen Produkte einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 -Biomild).
- BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
Stadtwerke Dachau
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Zudem handele es sich bei der von der Anmelderin zitierten Marke "Stadtwerke Dachau" (vgl. BPatG 27 W (pat) 166/09) um einen mit der vorliegenden Anmeldung nicht vergleichbaren Fall, da der Begriff "Stadtwerke" die kommunale Trägerschaft ausdrücke und deshalb ohne eine solche Trägerschaft üblicherweise nicht verwendet werde.
- BPatG, 19.10.2010 - 25 W (pat) 200/09
Markenbeschwerdeverfahren - "Kaffeerösterei Freiburg" - keine …
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Dementsprechend sind Bezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Vertriebs- oder Angebotsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebs- und Angebotsstätten üblicherweise angebotene Waren und Dienstleistungen nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; alle veröffentlicht in PAVIS PROMA, wobei die Entscheidungen auch über die Homepage des BPatG zugänglich sind). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Insoweit ist nämlich zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen ist, denen der Verkehr für die fraglichen Produkte einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 -Biomild). - BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
HOUSE OF BLUES
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Zwar handelt es sich bei solchen Bezeichnungen nicht um beschreibende Angaben i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da sie nicht der unmittelbaren Beschreibung der dort hergestellten oder vertriebenen Waren bzw. angebotenen Dienstleistungen dienen (vgl. BGH GRUR 1999, 988, Tz. 15 - HOUSE OF BLUES). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 FUSSBALL WM 2006). - BPatG, 16.06.2011 - 25 W (pat) 69/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Tea Lounge" - kein betrieblicher Herkunftshinweis - …
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Dementsprechend sind Bezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Vertriebs- oder Angebotsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebs- und Angebotsstätten üblicherweise angebotene Waren und Dienstleistungen nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; alle veröffentlicht in PAVIS PROMA, wobei die Entscheidungen auch über die Homepage des BPatG zugänglich sind). - BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06
STREETBALL
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
So mangelt es vor allem auch solchen Angaben an hinreichender Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die zwar die beanspruchten Produkte selbst nicht unmittelbar beschreiben, durch die aber ein enger beschreibender Bezug hierzu hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Produkte sieht (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 9 - STREETBALL; GRUR 2008, 1093, Tz. 15 - Marlene-Dietrich-Bildnis; GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006). - BPatG, 18.02.2010 - 25 W (pat) 70/09
Markenbeschwerdeverfahren - "CHOCOLATERIA (nationale
Auszug aus BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12
Dementsprechend sind Bezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Vertriebs- oder Angebotsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebs- und Angebotsstätten üblicherweise angebotene Waren und Dienstleistungen nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; alle veröffentlicht in PAVIS PROMA, wobei die Entscheidungen auch über die Homepage des BPatG zugänglich sind). - BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06
Marlene-Dietrich-Bildnis
- BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" - …
- BPatG, 04.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
Markenbeschwerdeverfahren - "Waffel Werk (Wort-Bild-Marke)/WaffelWerk …
Der Begriff "Waffelwerk" beschreibt somit nur allgemein eine Produktionsstätte für Waffeln, ohne einen Hinweis bezüglich der Herkunft der Waffeln aus einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. BPatG 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk). - BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
Markenbeschwerdeverfahren - "greenoffizin meine grüne Versandapotheke " - …
Dementsprechend sind Etablissementbezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Produktion- bzw. Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 25 W (pat) 515/16 - Privatmarmeladerie; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG zugänglich). - BPatG, 26.07.2018 - 25 W (pat) 49/17
Markenbeschwerdeverfahren - "DATALABS" - keine Unterscheidungskraft
Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Angabe eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder vertrieben werden bzw. Dienstleistungen erbracht und angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; alle Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
- BPatG, 12.10.2017 - 25 W (pat) 508/16
Markenbeschwerdeverfahren - " MAM Munich Asset Management " - keine …
In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - HKR Rechenzentrum GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - Gesamtverband Autoteile-Handel und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - Hochschulkrankenhaus Köln) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - rheuma-liga-nds und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 11/15
Markenbeschwerdeverfahren - "EBD Evangelische Bank Deutschlands" - …
In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 515/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Privat-Marmeladerie" - keine Unterscheidungskraft
Dementsprechend sind Etablissementbezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Produktion- bzw. Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG zugänglich). - BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 10/15
Markenbeschwerdeverfahren - "EB Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft
In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H... die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 30.03.2021 - 25 W (pat) 555/20 c) Im Hinblick auf die beanspruchten Waren der Klasse 30 " Nudeln; Nudeln mit Zusatz von Fleisch und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Geflügel und/oder Wurst und/oder Käse und/oder Obst und/oder Gemüse; Fertiggerichte im Wesentlichen bestehend aus Teigwaren oder Nudeln; Tortellini; Gnocchi; sämtliche vorgenannten Waren auch gekühlt, tiefgekühlt und/oder konserviert " enthält das angemeldete Markenwort eine bloße schutzunfähige Produktions- und Vertriebsstättenbezeichnung (vgl. BPatG 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk).
- BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20 Der Begriff "Waffelwerk" beschreibt somit nur allgemein eine Produktionsstätte für Waffeln, ohne einen Hinweis bezüglich der Herkunft der Waffeln aus einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. BPatG 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk).
- BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 578/17
Markenbeschwerdeverfahren - "GTLAB" - keine Unterscheidungskraft
Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Angabe eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder vertrieben werden bzw. Dienstleistungen erbracht und angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; alle Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 120/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Bank Deutschlands" - …
- BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 529/18
Markenbeschwerdeverfahren - "greenoffizin meine grüne Apotheke" - …
- BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 12/15
Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft
- BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 13/15
Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Kirchenbank" - Unterscheidungskraft