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   BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08   

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BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08 (https://dejure.org/2009,27482)
BPatG, Entscheidung vom 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08 (https://dejure.org/2009,27482)
BPatG, Entscheidung vom 18. November 2009 - 25 W (pat) 59/08 (https://dejure.org/2009,27482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

  • kanzlei.biz

    Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH, GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS; GRUR 2007, 321 Tz. 20 -COHIBA; GRUR 2008, 714, 717 Tz. 32 -idw).

    Dies gilt weiterhin auch für die weiteren dem Computerund EDV-Bereich zuzuordnenden Waren der Klasse 09 bzw. Dienstleistungen der Klasse 42. Denn Datenverarbeitungsgeräte sowie entsprechende EDV-Programme kommen auf so zahlreichen Gebieten zum Einsatz, dass es nicht gerechtfertigt erscheint, diese Waren bzw. die entsprechenden (Programmierungs-)Dienstleistungen mit sämtlichen Dienstleistungen, die auch unter Verwendung von EDV erbracht werden können, als ähnlich anzusehen (vgl. BGH GRUR 2004, 241 -GeDIOS; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 71/01 vom 20.06.02 -iti / T).

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH, GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS; GRUR 2007, 321 Tz. 20 -COHIBA; GRUR 2008, 714, 717 Tz. 32 -idw).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtbenutzungseinrede unter den dafür in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Voraussetzungen der §§ 282 Abs. 2, 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; BPatG GRUR 2005, 58, 59 -BRELAN / Rilan; Ströbele/Hacker, Markenrecht, 9. Aufl., § 43 Rdnr. 30).
  • BPatG, 20.01.2004 - 24 W (pat) 121/02
    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtbenutzungseinrede unter den dafür in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Voraussetzungen der §§ 282 Abs. 2, 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; BPatG GRUR 2005, 58, 59 -BRELAN / Rilan; Ströbele/Hacker, Markenrecht, 9. Aufl., § 43 Rdnr. 30).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Keine Bedeutung hat hingegen, auf welchen tatsächlichen Geschäftsfeldern die Inhaber der Marken tätig sind oder für welche konkreten Dienstleistungen die Zeichen benutzt werden bzw. werden sollen (vgl. BGH GRUR 1999, 245, 247 -LIBERO; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 81).
  • BPatG, 20.06.2002 - 25 W (pat) 71/01
    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Dies gilt weiterhin auch für die weiteren dem Computerund EDV-Bereich zuzuordnenden Waren der Klasse 09 bzw. Dienstleistungen der Klasse 42. Denn Datenverarbeitungsgeräte sowie entsprechende EDV-Programme kommen auf so zahlreichen Gebieten zum Einsatz, dass es nicht gerechtfertigt erscheint, diese Waren bzw. die entsprechenden (Programmierungs-)Dienstleistungen mit sämtlichen Dienstleistungen, die auch unter Verwendung von EDV erbracht werden können, als ähnlich anzusehen (vgl. BGH GRUR 2004, 241 -GeDIOS; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 71/01 vom 20.06.02 -iti / T).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH, GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS; GRUR 2007, 321 Tz. 20 -COHIBA; GRUR 2008, 714, 717 Tz. 32 -idw).
  • BPatG, 07.05.1998 - 25 W (pat) 115/96

    Markenbeschwerdeverfahren - Zurückweisung einer Nichtbenutzungseinrede wegen

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Einer Verzögerung kann dabei auch nicht durch einen Schriftsatznachlass nach § 283 ZPO begegnet werden, weil § 283 ZPO nur die Nachreichung von Erklärungen gegenüber einem neuen Vorbringen der Gegenseite ermöglicht, nicht aber eine Beweisführung selbst in der abgeschwächten Form der Glaubhaftmachung zulässt (vgl. BPatG, GRUR 1999, 350, 352 -Ruoc/ROC; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 43 Rdnr. 33).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Dies kann letztlich aber offen bleiben, da für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits die hinreichende Übereinstimmung in klanglicher Hinsicht ausreicht (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 18.11.2009 - 25 W (pat) 59/08
    Dies kann letztlich aber offen bleiben, da für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits die hinreichende Übereinstimmung in klanglicher Hinsicht ausreicht (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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