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   BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10   

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BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10 (https://dejure.org/2010,13076)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10 (https://dejure.org/2010,13076)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 25 W (pat) 6/10 (https://dejure.org/2010,13076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Die Markenstelle sei zudem verpflichtet gewesen, vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom 12. Februar 2009 - C-39/08, 43/08 einen Vergleich der angemeldeten Marke mit bereits eingetragenen vergleichbaren Zeichen vorzunehmen.

    Unabhängig davon ist in (verfahrens-)rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen, dass der EuGH in der Entscheidung "Bild.T-Online u. ZVS" (GRUR 2009, 667, Tz. 17) entgegen der Auffassung des Anmelders keine allgemeine Verpflichtung der zuständigen nationalen Registerbehörden oder der zur Entscheidung berufenen Gerichte zu einem Vergleich der angemeldeten Marke mit den im Register eingetragenen vergleichbaren Marken aufgestellt hat.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 [Tz. 30, 31] -Henkel; BGH GRUR 2006, 850 [Tz. 17] - FUSSBALL WM 2006).

    So mangelt es vor allem auch solchen Angaben an einer (hinreichenden) Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die zwar die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (vgl. BGH MarkenR 2009, 163, 163 [Tz. 9] - STREETBALL; GRUR 2008, 1093, 1094 [Tz. 15] - Marlene-Dietrich-Bildnis; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH ist Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen ist, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Alle Bestandteile der Wortkombination werden entsprechend ihrem Sinngehalt verwendet und bilden auch in der Gesamtheit keinen neuen, über die bloße Kombination hinausgehenden Begriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Nr. 39 - 41 - BIOMILD).

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Die Beurteilung der Schutzunfähigkeit eingetragener Marken aus absoluten Gründen bleibt vielmehr ausschließlich dem dafür vorgesehenen Löschungsverfahren nach §§ 50, 54 MarkenG vorbehalten (vgl. dazu auch die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die grafische Ausgestaltung einer Wortmarke in einer naheliegenden Form um so weniger die erforderliche Unterscheidungskraft begründen kann, je deutlicher ein unmittelbarer Bezug der Bezeichnung zu den beanspruchten Waren erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 antiKALK; früher schon BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color COLLECTION; s. auch BPatG 2007, 324, 326 Kinder (schwarz-rot)).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 [Tz. 30, 31] -Henkel; BGH GRUR 2006, 850 [Tz. 17] - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 10.06.2009 - 29 W (pat) 3/06

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREIZEIT Rätsel Woche (Wort-Bild-Marke)" - kein

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 - SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 - Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich daher in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) grundsätzlich Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 - Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 - SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 - Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich daher in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) grundsätzlich Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 - Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH ist Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen ist, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10
    So mangelt es vor allem auch solchen Angaben an einer (hinreichenden) Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die zwar die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (vgl. BGH MarkenR 2009, 163, 163 [Tz. 9] - STREETBALL; GRUR 2008, 1093, 1094 [Tz. 15] - Marlene-Dietrich-Bildnis; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

  • BPatG, 01.02.2018 - 30 W (pat) 527/17

    Anspruch auf Eintragung der Bezeichnung "PATENTMANUFAKTUR" für Dienstleistungen

    Soweit die Markenstelle auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts zum Wortelement "Manufaktur" (BPatG PAVIS PROMA, 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 25 W (pat) 6/10 - Bioteemanufaktur) Bezug nehme, verkenne sie, dass in den dieser Rechtsprechung zugrundeliegenden Fällen immer ein deutlicher Produktbezug vorhanden gewesen sei bzw. gerade aufgrund dieses Produktbezuges noch ein enger beschreibender Bezug zu den betroffenen Dienstleistungen hergestellt werden konnte.

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren eingesetzt; gerade in den letzten Jahren hat er eine Renaissance erlebt, so dass sich eine Vielzahl von Betrieben den Titel Manufaktur angeeignet hat (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR; 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 06/10 - Bioteemanufaktur; 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 28 W (pat) 282/96 - MANUFAK- TUR).

    In der weiterhin von der Markenstelle zitierten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts stand - anders als im vorliegenden Fall - immer ein Sachzusammenhang zu "handgefertigten" Waren im Vordergrund, während allenfalls ergänzende, auf derartige Produkte eng bezogene Dienstleistungen zur Rede standen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR; 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 06/10 - Bioteemanufaktur; 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 28 W (pat) 282/96 - MANUFAKTUR).

  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 520/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl. BPatG 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).

  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl. BPatG 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).

  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 522/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl. BPatG 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).

  • BPatG, 02.10.2014 - 25 W (pat) 21/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "bankagentur. (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Vor diesem Hintergrund ist eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes bzw. Geschäftsbetriebes verstanden wird, an bzw. bei dem üblicherweise die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Unternehmen herzustellen, um die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; BPatG 25 W (pat) 27/12 - Landbackhaus, alle veröffentlicht auf der Homepage des BPatG).

    Bezeichnungen, welche nur auf irgendeine von vielen Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden, sind daher als Herkunftshinweis nicht geeignet und somit in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren und Dienstleistungen nicht eintragbar (vgl. 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; BPatG 25 W (pat) 27/12 - Landbackhaus).

  • BPatG, 29.09.2014 - 25 W (pat) 19/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "kapitalagentur. (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Vor diesem Hintergrund ist eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes bzw. Geschäftsbetriebes verstanden wird, an bzw. bei dem üblicherweise die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Unternehmen herzustellen, um die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; BPatG 25 W (pat) 27/12 - Landbackhaus, alle veröffentlicht auf der Homepage des BPatG).

    Bezeichnungen, welche nur auf irgendeine von vielen Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden, sind daher als Herkunftshinweis nicht geeignet und somit in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren und Dienstleistungen nicht eintragbar (vgl. 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; BPatG 25 W (pat) 27/12 - Landbackhaus).

  • BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kasap" - zur Prüfung der konkreten

    Sie steht insoweit einem Hinweis auf die Vertriebsstätte gleich (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 106).
  • BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 515/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Privat-Marmeladerie" - keine Unterscheidungskraft

    Dementsprechend sind Etablissementbezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Produktion- bzw. Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG zugänglich).

    Im Übrigen ist es nicht ungewöhnlich, dass in Verkaufsgeschäften, die mit ihrer Verkaufsstättenbezeichnung auf ein spezielles Produkt hinweisen, auch andere Produkte angeboten werden (vgl. auch dazu die bereits genannten öffentlich zugänglichen Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge).

  • BPatG, 02.10.2014 - 25 W (pat) 18/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "risikoagentur. (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Vor diesem Hintergrund ist eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes bzw. Geschäftsbetriebes verstanden wird, an bzw. bei dem üblicherweise die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Unternehmen herzustellen, um die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; BPatG 25 W (pat) 27/12 - Landbackhaus, alle veröffentlicht auf der Homepage des BPatG).

    Bezeichnungen, welche nur auf irgendeine von vielen Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden, sind daher als Herkunftshinweis nicht geeignet und somit in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren und Dienstleistungen nicht eintragbar (vgl. 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; BPatG 25 W (pat) 27/12 - Landbackhaus).

  • BPatG, 31.10.2016 - 26 W (pat) 519/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUSSMANUFAKTUR" - keine Unterscheidungskraft

    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur).

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren eingesetzt (vgl. BPatG 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR).

  • BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "akku-net" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 508/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my WORLD OF HEARING EVOLUTIONÄRE HÖRAKUSTIK

  • BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "greenoffizin meine grüne Versandapotheke " -

  • BPatG, 11.03.2015 - 29 W (pat) 511/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHLOSS SHOP HEIDELBERG (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 26.07.2018 - 25 W (pat) 49/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "DATALABS" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V.

  • BPatG, 16.06.2011 - 25 W (pat) 69/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tea Lounge" - kein betrieblicher Herkunftshinweis -

  • BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harzer Apparatewerke" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 21.11.2018 - 29 W (pat) 551/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOBBY WORLD (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - fehlende

  • BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16

    Zurückweisung der Anmeldung der Bezeichnung "Schanzer Autohaus" als Wortmarke;

  • BPatG, 13.12.2012 - 25 W (pat) 27/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Landbackhaus" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 07.02.2019 - 28 W (pat) 571/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUCHTMEISTER" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 578/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "GTLAB" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 09.01.2014 - 25 W (pat) 18/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Valtenberg-Apotheke - weil Lebensfreude Gesundheit

  • BPatG, 04.09.2019 - 29 W (pat) 584/17
  • BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 529/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "greenoffizin meine grüne Apotheke" -

  • BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "KS-Bau" - zur wirksamen Einschränkung des

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