Weitere Entscheidung unten: BPatG, 15.09.2016

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   BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14   

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BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14 (https://dejure.org/2016,47999)
BPatG, Entscheidung vom 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14 (https://dejure.org/2016,47999)
BPatG, Entscheidung vom 27. Dezember 2016 - 25 W (pat) 60/14 (https://dejure.org/2016,47999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Traubenzuckertäfelchen

    § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Traubenzuckertäfelchen (dreidimensionale Gestaltung)" - wesentliche Formmerkmale von Süßwaren können dazu dienen, eine technische Wirkung zu erreichen - zur Gestaltung von Süßwaren - die technische Wirkung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der zur Eintragung als Marke angemeldeten dreidimensionalen Gestaltung in der Form von Traubenzuckertäfelchen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Traubenzuckertäfelchen (dreidimensionale Gestaltung)" - wesentliche Formmerkmale von Süßwaren können dazu dienen, eine technische Wirkung zu erreichen - zur Gestaltung von Süßwaren - die technische Wirkung eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Traubenzuckertäfelchen (dreidimensionale Gestaltung)" - wesentliche Formmerkmale von Süßwaren können dazu dienen, eine technische Wirkung zu erreichen - zur Gestaltung von Süßwaren - die technische Wirkung eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schließt es im öffentlichen Interesse aus, dass der Inhaber des Markenrechts technische Lösungen für sich monopolisiert und dadurch Mitbewerber daran hindern kann, ihre Ware mit diesen technischen Lösungen zu versehen (BGH GRUR 2008, 510 Rn. 11 - Milchschnitte; BGH GRUR 2010, 231 Rn. 25 - Legobaustein m. w. N.), wobei dieses Schutzhindernis auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung - anders als die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG - überwunden werden kann (vgl. § 8 Abs. 3 MarkenG).

    Zur Prüfung des Schutzhindernisses nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind zunächst die wesentlichen Merkmale der Form zu bestimmen (EuGH GRUR 2002, 804 Rn. 83 - Philips/Remington; BGH GRUR 2006, 589 Rn. 18 - Rasierer mit drei Scherköpfen, BGH GRUR 2010, 231 Rn. 25 - Legostein).

    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Beurteilung der Frage, ob ein Zeichen ausschließlich aus einer Form besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, andeutet, dass die Merkmale außer Betracht zu lassen sind, die die Grundform der Ware ausmachen, kann dies im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben (vgl. BGH GRUR 2010, 231, Rn. 28 - Legostein).

    Es ist keine Voraussetzung des Schutzhindernisses nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, dass die gewünschte technische Wirkung nur mit der beanspruchten Form erzielt werden könne (BGH GRUR 2010, 231 Rn. 25 u. 29 - Legostein, m. w. N.).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind dagegen die drei Eintragungshindernisse der Markenrechtsrichtlinie, denen die Fallgruppen des § 3 Abs. 2 MarkenG entsprechen, eigenständig, weshalb jedes Eintragungshindernis unabhängig vom anderen anzuwenden ist, so dass die Eintragungshindernisse jeweils auf das angegriffenen Zeichen voll anwendbar sein müssen (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 46 Kit Kat; EuGH GRUR 2014, 1097 Rn. 40 und 41 - Tripp-Trapp-Kinderstuhl).

    Es kommt bei der Frage der technischen Wirkung also auf die Sicht des Verbrauchers an, da aus seiner Sicht allein die Funktionalität der Ware maßgeblich ist (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 52 - 57 - Kit Kat).

  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schließt es im öffentlichen Interesse aus, dass der Inhaber des Markenrechts technische Lösungen für sich monopolisiert und dadurch Mitbewerber daran hindern kann, ihre Ware mit diesen technischen Lösungen zu versehen (BGH GRUR 2008, 510 Rn. 11 - Milchschnitte; BGH GRUR 2010, 231 Rn. 25 - Legobaustein m. w. N.), wobei dieses Schutzhindernis auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung - anders als die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG - überwunden werden kann (vgl. § 8 Abs. 3 MarkenG).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichthof die Möglichkeit eines Schutzhindernisses nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hinsichtlich der Ware "Fertigkuchen" nicht grundsätzlich zurückgewiesen, sondern angenommen, dass die im konkreten Fall angegriffene Form über Gestaltungsmerkmale verfüge, die nicht technisch bedingt seien (BGH GRUR 2008, 510 Rn. 20 - Milchschnitte).

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit kann sich die Inhaberin der angegriffenen Marke nicht auf die Entscheidung BGH GRUR 2008, 420 - ROCHER-Kugel berufen.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14
    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 12/04

    Rasierer mit drei Scherköpfen

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 78/14

    Quadratische Schokoladentafelverpackung - (Markenbeschwerdeverfahren -

  • EuGH, 18.09.2014 - C-205/13

    Nach dem Unionsrecht können Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind,

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Markeninhaberin ist erfolglos geblieben (BPatG, Beschluss vom 27. Dezember 2016 - 25 W [pat] 60/14, juris).
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BPatG, Entscheidung vom 15.09.2016 - 25 W (pat) 60/14 (https://dejure.org/2016,50105)
BPatG, Entscheidung vom 15. September 2016 - 25 W (pat) 60/14 (https://dejure.org/2016,50105)
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