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BPatG, 27.11.2019 - 25 W (pat) 626/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 04.05.2021 - 29 W (pat) 36/18 Im Zusammenhang mit den für sie eingetragenen Bieren und malzhaltigen Getränken ist die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke als originär (noch) durchschnittlich anzusehen, obwohl die Bezeichnung "Tiger" gerade im Zusammenhang mit Lebensmitteln ein häufig benutzter Werbebegriff ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.11.19, 25 W (pat) 626/17 - TIGER FOOD / Frucht-Tiger; Beschluss vom 10.03.2009, 33 W (pat) 113/07 - Tigerbits / Tiger C bzw. Basic Tiger).
Bereits dieser grammatikalische Bezug spricht dagegen, im Bestandteil "Tiger" das prägende Element (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 27.11.2019, 25 W (pat) 626/17 - TIGER FOOD / Frucht-Tiger) zu sehen.