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   BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11   

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https://dejure.org/2013,23932
BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11 (https://dejure.org/2013,23932)
BPatG, Entscheidung vom 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11 (https://dejure.org/2013,23932)
BPatG, Entscheidung vom 20. August 2013 - 25 W (pat) 65/11 (https://dejure.org/2013,23932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Protego/PROTELOS" - Warenähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Protego/PROTELOS" - Warenähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 18.01.2001 - 25 W (pat) 87/00
    Auszug aus BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11
    Diese als gleichsam zum Kernbereich der Arzneimittel gehörenden Präparate sind im Hinblick auf die hierdurch gegebenen Überschneidungen bei Herstellerbetrieben, den Vertriebswegen, den Verkaufsstätten und den gemeinsamen Zweck, nämlich der Behandlung von Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden im weitesten Sinne zu dienen, schon unabhängig von ihrer Indikation und Anwendung ohne weiteres ähnlich (vgl. BPatG 25 W (pat) 1/09 - asonor/Adocor; BPatG 25 W (pat) 87/00 - MIRENAL/MYLERAN, zu finden in PAVIS PROMA).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH MarkenR 2009, 399 - Augsburger Puppenkiste; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 40).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11
    Andererseits kann entgegen der Auffassung der Widersprechenden eine erhöhte Kennzeichnungskraft und gesteigerte Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke infolge intensiver Benutzung nicht angenommen werden, zumal insoweit auf den Anmeldetag der jüngeren Marke abzustellen ist (vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 9, Rdn. 187 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere BGH GRUR 2008, 903, Tz. 14 - SIERRA ANTIGUO).
  • BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Auszug aus BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11
    Diese als gleichsam zum Kernbereich der Arzneimittel gehörenden Präparate sind im Hinblick auf die hierdurch gegebenen Überschneidungen bei Herstellerbetrieben, den Vertriebswegen, den Verkaufsstätten und den gemeinsamen Zweck, nämlich der Behandlung von Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden im weitesten Sinne zu dienen, schon unabhängig von ihrer Indikation und Anwendung ohne weiteres ähnlich (vgl. BPatG 25 W (pat) 1/09 - asonor/Adocor; BPatG 25 W (pat) 87/00 - MIRENAL/MYLERAN, zu finden in PAVIS PROMA).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BPatG, 14.12.2015 - 24 W (pat) 531/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "medan/medac (Gemeinschaftsmarke)" - zur

    a) Soweit den danach für die Widerspruchsmarke zu berücksichtigenden "Fibrinolytika", Hauptgruppe 42 der Roten Liste, auf Seiten der angegriffenen Marke "Öle für medizinische Zwecke; Badezusätze, therapeutische; Badesalze für medizinische Zwecke; Balsam für medizinische Zwecke; balsamische Mittel für medizinische Zwecke; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Linimente; Lotionen für pharmazeutische Zwecke" gegenüberstehen, sind diese Waren im Hinblick auf die bei zum Kernbereich der Arzneimittel gehörenden Präparaten generell gegebenen Überschneidungen bei den Herstellerbetrieben, den Vertriebswegen, den Verkaufsstätten und dem gemeinsamen Zweck, nämlich der Behandlung von Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden im weitesten Sinne zu dienen, auch bei Indikationsverschiedenheit ohne weiteres ähnlich und weisen keinen ausgeprägten Warenabstand auf (vgl. in ständiger Rspr., BPatG, Beschl. v. 20.8.2013, 25 W (pat) 65/11 - Protego/PROTELOS, verfügbar in PAVIS PROMA; m. w. N. Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 9 Rdn. 109).
  • BPatG, 22.03.2018 - 30 W (pat) 20/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "MICRONETTE/Mictonetten" - zur rechtserhaltenden

    Den Widerspruchswaren stehen auf Seiten der angegriffenen Marke Waren gegenüber, die gleichfalls zum Kernbereich der Arzneimittel gehören und deshalb unabhängig von ihrer Indikation und Anwendung ohne weiteres ähnlich sind (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 20/10 v. 26. August 2010 - Ropirol/ ROHYPNOL; 25 W (pat) 65/11 v. 20. August 2012 - Protego/PROTELOS; 25 W (pat) 64/12 v. 11. April 2013 - Rivamed/RIAMET; alle veröffentlicht auf PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rdnr. 113).
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