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   BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14   

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BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14 (https://dejure.org/2014,20842)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14 (https://dejure.org/2014,20842)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 25 W (pat) 7/14 (https://dejure.org/2014,20842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "vita" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Eintragungshindernissen nach§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG hinsichtlich des Zeichens "vita"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "vita" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "vita" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Marke "VITA" für Versicherung beschreibend?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 31 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 54, 56 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 35-36 -BIOMILD).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber der Markenanmelderin auf die konkrete Bezeichnung angewiesen sind oder ob andere gleichwertige oder gebräuchlichere Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 57, 101 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 42 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2010, 503, Rn. 38 - Patentconsult; BGH GRUR 2006, 760, Rn. 13 - LOTTO).

    Auch der von der Anmelderin angesprochene Umstand, dass das beanspruchte Zeichen neben dem dargelegten Inhalt auch andere begriffliche Bedeutungen hat, vermag das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht zu überwinden, denn das Eintragungshindernis besteht schon dann, wenn nur eine von mehreren Bedeutungsmöglichkeiten einen beschreibenden Inhalt hat (EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 38 - Biomild; BGH GRUR 2012, 276, Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 c) MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 19 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 31 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 54, 56 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 35-36 -BIOMILD).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber der Markenanmelderin auf die konkrete Bezeichnung angewiesen sind oder ob andere gleichwertige oder gebräuchlichere Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 57, 101 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 42 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2010, 503, Rn. 38 - Patentconsult; BGH GRUR 2006, 760, Rn. 13 - LOTTO).

    Das dem § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zugrundeliegende Allgemeininteresse, nämlich das Freihaltungsbedürfnis solcher beschreibender Angaben, ergibt sich daher ohne weiteres daraus, dass auch konkurrierende Dienstleistungsanbieter in der Lage sein müssen, ihre Dienstleistungen durch entsprechende Begriffe zu präzisieren, selbst wenn eine konkrete Benutzung als Sachangabe bislang noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in der Zukunft erfolgen kann (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 95 ff. - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 276, Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 c) MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 19 - Biomild).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    b) Bei der Prüfung von Eintragungshindernissen ist auf die Wahrnehmung des angesprochenen inländischen Verkehrs abzustellen (EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 65 - Henkel; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24-26 - Matratzen Concord/Hukla).

    Dieser umfasst alle Kreise, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Dienstleistungen Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR Int. 2005, 135, Rn. 19 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Rn. 8 - STREETBALL).

    Die angemeldeten Dienstleistungen des Versicherungswesens, zu denen auch Lebensversicherungen zählen, richten sich im vorliegenden Fall sowohl an den Fachverkehr als auch an allgemeine und breite Verbraucherkreise, wobei von dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen ist (EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).

    Für die Eintragungsfähigkeit fremdsprachiger Begriffe kommt es entscheidend darauf an, ob die beteiligten inländischen Verkehrskreise zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, d.h. hier zum Zeitpunkt der Anmeldung (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. BGH GRUR 2014, 483, Rn. 22 - test; BGH WRP 2014, 576, Rn.10 - smartbook for smart people; BGH GRUR 2013, 1143, Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; EuGH MarkenR 2010, 439, Rn. 41-57 - FLUGBÖRSE), in der Lage sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Markenwortes zu erkennen (EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 32, 26 - Matratzen Concord/Hukla).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Das dem § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zugrundeliegende Allgemeininteresse, nämlich das Freihaltungsbedürfnis solcher beschreibender Angaben, ergibt sich daher ohne weiteres daraus, dass auch konkurrierende Dienstleistungsanbieter in der Lage sein müssen, ihre Dienstleistungen durch entsprechende Begriffe zu präzisieren, selbst wenn eine konkrete Benutzung als Sachangabe bislang noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in der Zukunft erfolgen kann (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 95 ff. - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 276, Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

    Auch der von der Anmelderin angesprochene Umstand, dass das beanspruchte Zeichen neben dem dargelegten Inhalt auch andere begriffliche Bedeutungen hat, vermag das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht zu überwinden, denn das Eintragungshindernis besteht schon dann, wenn nur eine von mehreren Bedeutungsmöglichkeiten einen beschreibenden Inhalt hat (EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 38 - Biomild; BGH GRUR 2012, 276, Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 31 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 54, 56 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 35-36 -BIOMILD).

    Auch der von der Anmelderin angesprochene Umstand, dass das beanspruchte Zeichen neben dem dargelegten Inhalt auch andere begriffliche Bedeutungen hat, vermag das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht zu überwinden, denn das Eintragungshindernis besteht schon dann, wenn nur eine von mehreren Bedeutungsmöglichkeiten einen beschreibenden Inhalt hat (EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 38 - Biomild; BGH GRUR 2012, 276, Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Soweit die Markeninhaberin auf Voreintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667, Rn. 18 - Bild.t.-Online.de m.w.N.; BGH GRUR 2008, 1093, Rn. 18 - Marlene Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230, Rn. 12 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 (Ziff. III 2. c)) - Freizeit Rätsel Woche).

    Da die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG hier vorliegen, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667, Rn. 18 - Bild.T-Online.de; BGH GRUR 2013, 522, Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten m.w.N.).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710, Rn. 16 - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006 m.w.N.).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    a) Bei der Auslegung der absoluten Schutzhindernisse ist nach der Rechtsprechung des EuGH das Allgemeininteresse, das der Regelung zugrunde liegt, zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2008, 608, Rn. 55 - EUROHYPO m.w.N.).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Die auf Art. 3 Abs. 1 c) der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union 2008/95/EG (MarkenRL) zurückzuführende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, sämtliche Zeichen oder Angaben, die geeignet sind, Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beschreiben, frei zu halten (EuGH GRUR 2008, 503, Rn. 22, 23 - ADIDAS II; EuGH GRUR 2012, 616, Rn. 31 - Multi Markets Fund MMF/ NAI - Der Natur-Aktien-Index).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

    Auszug aus BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14
    Die auf Art. 3 Abs. 1 c) der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union 2008/95/EG (MarkenRL) zurückzuführende Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, sämtliche Zeichen oder Angaben, die geeignet sind, Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beschreiben, frei zu halten (EuGH GRUR 2008, 503, Rn. 22, 23 - ADIDAS II; EuGH GRUR 2012, 616, Rn. 31 - Multi Markets Fund MMF/ NAI - Der Natur-Aktien-Index).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • EuGH, 05.02.2010 - C-80/09

    Mergel u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

  • BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 43/04
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

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