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   BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06   

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BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06 (https://dejure.org/2008,35522)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06 (https://dejure.org/2008,35522)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 25 W (pat) 76/06 (https://dejure.org/2008,35522)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Biomild).

    Es kommt nicht an, ob die Bezeichnung "webCenter" lexikalisch nachweisbar ist, da selbst sprachliche Neuschöpfungen schutzunfähig sein können (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 Postkantoor).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06
    (EuGH GRUR 2004, 146 Doublemint).
  • BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WebPräsentation" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Das Wort "Web" ist, wie die Anmelderin zugesteht, die längst auch im deutschen Sprachgebrauch geläufige Kurzform für den Begriff "World Wide Web", der korrekten  Bezeichnung für das Internet (vgl. insoweit auch PAVIS PROMA BPatG, 25 W (pat) 76/06 - webCenter).

    Prüfungsgegenstand der Anmeldung ist das konkrete Zeichen in Verbindung mit den jeweils konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen und nicht die Voreintragung anderer Marken, auch wenn sie als Belege für die vermeintliche Schutzfähigkeit der Anmeldung in das Verfahren eingeführt werden (BPatG 25 W (pat) 76/06 - webCenter).

  • BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 556/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WebMeeting" - Freihaltungsbedürfnis -

    Das Wort "Web" ist, wie die Anmelderin zugesteht, die längst auch im deutschen Sprachgebrauch geläufige Kurzform für den Begriff "World Wide Web", der korrekten  Bezeichnung für das Internet (vgl. insoweit auch PAVIS PROMA BPatG, 25 W (pat) 76/06 - webCenter).

    Prüfungsgegenstand der Anmeldung ist das konkrete Zeichen in Verbindung mit den jeweils konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen und nicht die Voreintragung anderer Marken, auch wenn sie als Belege für die vermeintliche Schutzfähigkeit der Anmeldung in das Verfahren eingeführt werden (BPatG 25 W (pat) 76/06 - webCenter).

  • BPatG, 28.08.2012 - 24 W (pat) 541/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "web.Analysis" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    v. 11. Januar 2012 - WebMeeting; BPatG 25 W (pat) 76/06, Entsch.
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