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   BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05   

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BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05 (https://dejure.org/2007,11212)
BPatG, Entscheidung vom 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05 (https://dejure.org/2007,11212)
BPatG, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 25 W (pat) 9/05 (https://dejure.org/2007,11212)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Insoweit gibt der Senat aber zu bedenken, dass nach einer neueren Entscheidung des EuGH (GRUR 2004, 674 Tz. 114 - 117 - Postkantoor) solche Disclaimer ein bestehendes Schutzhindernis grundsätzlich nicht überwinden können.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Marken handelt es sich um gebundene Entscheidungen, die allein auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und nicht auf Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen sind (vgl. EuGH, MarkenR 2005, 391, 395 Tz 47 - BioID).

    Die erforderliche Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ändert nichts daran, dass es sich um gebundene Entscheidungen handelt, für die Voreintragungen unverbindlich sind (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdn. 25 bis 31; zu Gemeinschaftsmarken siehe EuGH GRUR 2006, 229, 231 - BioID - und GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    In rechtlicher Hinsicht ist unabhängig davon noch zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 146, 147 f. Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 38 - BIOMILD).

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Soweit die Anmelderin sich unter Hinweis auf die Entscheidung BGH GRUR 1998, 379 - RIGIDITE - auf eine Indizwirkung der von ihr im Einzelnen genannten ausländischen Voreintragungen des angemeldeten Zeichens beruft, hat der EuGH dazu festgestellt, dass selbst die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat zwar einen Umstand bilden kann, den die zuständige Behörde berücksichtigen kann, der jedoch für die Entscheidung, die Anmeldung einer bestimmten Marke zur Eintragung zuzulassen, nicht maßgebend sein kann (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 432 Tz 63 - Henkel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Die erforderliche Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ändert nichts daran, dass es sich um gebundene Entscheidungen handelt, für die Voreintragungen unverbindlich sind (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdn. 25 bis 31; zu Gemeinschaftsmarken siehe EuGH GRUR 2006, 229, 231 - BioID - und GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel).
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 5/06
    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Allerdings sind in jüngster Zeit Beschlüsse eines Senats des BPatG ergangen, mit denen dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts nach § 68 Abs. 2 MarkenG der Beitritt zum Beschwerdeverfahren anheim gegeben worden ist im Hinblick auf die Frage, inwieweit der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG das DPMA bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung zu einer gleich bleibenden Eintragungspraxis und einheitlichen Behandlung von gleich gelagerten Fällen bzw. von Serienmarken verpflichtet (u. a. Beschluss vom 13.12.2006 in der Sache 29 W (pat) 5/06 - TV SCHWABEN ).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE - zur GMV).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    In rechtlicher Hinsicht ist unabhängig davon noch zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 146, 147 f. Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Soweit die Anmelderin sich unter Hinweis auf die Entscheidung BGH GRUR 1998, 379 - RIGIDITE - auf eine Indizwirkung der von ihr im Einzelnen genannten ausländischen Voreintragungen des angemeldeten Zeichens beruft, hat der EuGH dazu festgestellt, dass selbst die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat zwar einen Umstand bilden kann, den die zuständige Behörde berücksichtigen kann, der jedoch für die Entscheidung, die Anmeldung einer bestimmten Marke zur Eintragung zuzulassen, nicht maßgebend sein kann (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 432 Tz 63 - Henkel).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
    Ausländische Entscheidungen bzw. Voreintragungen können daher in rechtlicher Hinsicht für die Beurteilung der Schutzfähigkeit angemeldeter Marken im Inland nicht maßgebend sein (vgl. Ströbele/Hacker, Markenrecht, 8. Aufl. § 8 Rdnr. 30) und daher nicht die Eintragungsfähigkeit einer Bezeichnung begründen, wenn diese wie hier einen eindeutigen und sofort erkennbaren sachbezogenen Aussagegehalt aufweist, was auch der BGH in einer aktuellen Entscheidung im Anschluss an die vorgenannten Rechtsprechung des EuGH betont hat (vgl. GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • BPatG, 12.04.1999 - 30 W (pat) 172/98
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

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