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   BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06   

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BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06 (https://dejure.org/2008,30856)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06 (https://dejure.org/2008,30856)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 25 W (pat) 97/06 (https://dejure.org/2008,30856)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Auch wenn im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Zeichen deren Werbewirkung einerseits und die Identifizierungsfunktion andererseits sich nicht gegenseitig ausschließen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 112), wird der Verbraucher bei solchen Wortfolgen wie "myfavorite", die wie vorliegend in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen ausschliesslich oder zumindest in erster Linie eine Werbefunktion ausüben, welche gegenüber einer Herkunftsfunktion eindeutig im Vordergrund steht, in aller Regel nicht auf die Herkunft der Waren schließen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rdn. 34 f. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 113).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Soweit die Wortfolge keine Information dazu enthält, aus welchen Gründen die so bezeichneten Waren und Dienstleistungen geeignet sind, beim Kunden bzw. Verbraucher eine bevorzugte, "favorisierte" Stellung einzunehmen, entspricht eine solche Unbestimmtheit bzw. Verallgemeinerung dem Charakter einer schlagwortartigen Werbeaussage, einen möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften, Vorteile oder Leistungsinhalte in einer schlagwortartigen und werbewirksamen Weise zu erfassen, ohne diese im Einzelnen zu benennen (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Eine solche vorhandene begriffliche Unschärfe der als Marke angemeldeten Bezeichnung steht einem Verständnis als Sachangabe und damit der Feststellung eines Eintragungshindernisses nicht entgegen (vgl. GRUR 2004, 192 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 222 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BPatG, 31.07.2002 - 29 W (pat) 161/01
    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    So wie es solchen Slogans in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, für die sie werblichbeschreibend verwendet werden können, üblicherweise an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 161/01 v. 31.7.2002 - My favourite book; BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 75/02 v. 28.4.2004 - My favourite music), gilt dies auch für die Wortfolge "myfavorite".
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    In rechtlicher Hinsicht ist dabei noch zu beachten, dass die Annahme eines Schutzhindernisses nicht davon abhängt, ob die angemeldete Bezeichnung für sämtliche von dem jeweiligen Oberbegriff erfassten Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund beschreibenden Begriffsinhalt aufweist; vielmehr genügt bei weiten Waren- und Dienstleistungsoberbegriffen, dass ein Eintragungshindernis in Bezug für einzelne unter den jeweiligen Oberbegriff fallende Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. BGH, GRUR 2002, 261 - AC; GRUR 2006, 850, 856 Tz. 36 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 28.04.2004 - 32 W (pat) 75/02
    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    So wie es solchen Slogans in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, für die sie werblichbeschreibend verwendet werden können, üblicherweise an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 161/01 v. 31.7.2002 - My favourite book; BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 75/02 v. 28.4.2004 - My favourite music), gilt dies auch für die Wortfolge "myfavorite".
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    In rechtlicher Hinsicht ist dabei noch zu beachten, dass die Annahme eines Schutzhindernisses nicht davon abhängt, ob die angemeldete Bezeichnung für sämtliche von dem jeweiligen Oberbegriff erfassten Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund beschreibenden Begriffsinhalt aufweist; vielmehr genügt bei weiten Waren- und Dienstleistungsoberbegriffen, dass ein Eintragungshindernis in Bezug für einzelne unter den jeweiligen Oberbegriff fallende Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. BGH, GRUR 2002, 261 - AC; GRUR 2006, 850, 856 Tz. 36 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Zudem wird der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt der angemeldeten Bezeichnung auch ohne weiteres auf die zurückgewiesenen Dienstleistungen "Bereitstellen von Informationen im Internet; Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen in elektronischer Form, auch im Internet; Verlagsdienstleistungen, nämlich Herausgabe von Telefonbüchern, Adressverzeichnissen und Branchenverzeichnissen sowie von Ratgebern, Journalen, Magazinen" sowie auf die ebenfalls zurückgewiesenen, im Beschwerdeverfahren konkretisierten "Dienstleistungen eines Online-Anbieters, nämlich elektronisches Speichern und Aktualisierung von Daten, Bildern und Texten in Computerdatenbanken" beziehen, da diese Dienstleistungen der Herausgabe, Veröffentlichung etc. der beanspruchten Waren der Klassen 9 und 16 dienen und daher in einem engen, unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Waren stehen können (vgl. BGH, GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN).
  • BPatG, 03.12.2002 - 27 W (pat) 107/01
    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Dabei bezieht sich "my" im Rahmen einer vor allem in der Werbung gebräuchlichen Ansprache des Kunden bzw. Verbrauchers durch dieses Possesivpronomen bzw. seiner deutschen Entsprechung "mein" ( "Mein ebay", "Mein Yahoo") regelmäßig auf den Abnehmer der Waren und Dienstleistungen und preist die Waren als speziell für ihn bzw. seine Bedürfnisse bestimmt an (vgl. BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 107/01 v. 3.12.2002 - my diary).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Davon geht auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung aus (vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten), entgegen der Auffassung der Anmelderin insbesondere auch in der von ihr in der Beschwerdebegründung ausdrücklich genannten Entscheidung "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER" (vgl. GRUR 2001, 1048, 1049 unter III. 2.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "FAVORIT" - Unterscheidungskraft - kein

    Die von der Markenstelle angeführte Entscheidung des BPatG zu "myfavorite" (25 W (pat) 97/06) sei nicht vergleichbar, weil sie sich auf Waren und andere Dienstleistungen beziehe.

    Erst ein zusätzlicher die Person oder Sache konkretisierender Begriff, wie z. B. "my", verdeutlicht, ob es sich um den Favoriten der angesprochenen Person handelt (vgl. BPatG 25 W (pat) 97/06 - myfavorite), oder welches Produkt oder welche Dienstleistung bevorzugt wird (BPatG 32 W (pat) 75/02 - My favourite music).

  • BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 544/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "myimmo" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Aus der Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Dienstleistungen (EuGH GRUR 2008, 608 (Rn. 67) - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 8) - STREETBALL; BGH GRUR 2012, 270 (Nr. 8) - Link economy) ist die den deutschen Rechtschreibregeln nicht entsprechende Zusammenschreibung der beiden Wörter nicht ungewöhnlich (vgl. auch BPatG vom 1.8.2007, 32 W (pat) 39/06 - myBet.com; BPatG vom 24.7.2007, 27 W (pat) 46/07- MYBABY; BPatG vom 3.7.2008, 25 W (pat) 97/06 - myfavorite; BPatG vom 29.9.2010, 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 559/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "TEAFAVS" - fehlende Unterscheidungskraft

    Im Gegensatz zu ähnlichen Entscheidungen des BPatG fehlt hier nicht jeglicher Bezug zu den als Favorit zu qualifizierenden Waren, denn ein zusätzlicher die Person oder Sache konkretisierender Begriff, wie hier "TEA", verdeutlicht, welches Produkt bevorzugt wird (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVOURITE; 32 W (pat) 75/02 - My favourite music; 25 W (pat) 97/06 - myfavorite; 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT).
  • BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 21/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "MyWallet" - keine Unterscheidungskraft

    Die sprachliche Verbindung des Personalpronomens "My" mit einer Produktbeschreibung ist als allgemeine sachbezogene Werbebotschaft außerordentlich beliebt, um auf ein auf die individuellen Bedürfnisse des Adressaten und Nutzers zugeschnittenes Waren- oder Dienstleistungsangebot hinzuweisen (vgl. hierzu die Ausführungen im angefochtenen Beschluss vom 16. Januar 2013 sowie die Feststellungen des BPatG in BPatG 25 W (pat) 3/10 - Myfruit; 30 W (pat) 52/07 - MyEngines; 25 W (pat) 97/06 - myfavorite; 29 W (pat) 134/05 - My World [jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar], insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2009, 949 Rn. 28).
  • BPatG, 25.08.2022 - 30 W (pat) 18/21
    Im Einklang zu ähnlichen Entscheidungen des Bundespatentgerichts könne dem Begriff FAVE vorliegend nur entnommen werden, dass die Produkte/Leistungen bevorzugt würden (BPatG 32 (pat) 75/02 - My favourite music; 25 W (pat) 97/06 - myfavorite; 26 W (pat) 559/17 - TEAFAVS).
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