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   OLG Hamm, 18.04.2008 - 25 W 28/08   

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https://dejure.org/2008,16294
OLG Hamm, 18.04.2008 - 25 W 28/08 (https://dejure.org/2008,16294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.04.2008 - 25 W 28/08 (https://dejure.org/2008,16294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. April 2008 - 25 W 28/08 (https://dejure.org/2008,16294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 87 c Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 793; ; ZPO § 887; ; ZPO § 888; ; ZPO § 890; ; ZPO § 892

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Anordnung der Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 5 W 21/00

    Unvertretbarkeit einer im Ausland zu vollstreckenden Handlung - Erteilung von

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2008 - 25 W 28/08
    Die Entscheidungen des OLG Köln vom 03.06.2002 (AZ: 11 W 16/02, OLGR 2002, 445) und des OLG Frankfurt vom 14.12.2000 (AZ: 5 W 21/00, OLGR 2001, 72), die für den Fall der Vollstreckung einer Ersatzvornahme im Ausland eine Vollstreckung nach § 888 ZPO befürworten, stehen dieser Auffassung nicht entgegen, denn sie befassen sich lediglich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges, die grundsätzlich eine vertretbare Handlung darstellt, nach § 888 ZPO vollstreckt werden kann, nicht aber mit dem hier interessierenden Problem, ob es sich bei der Anordnung der Ersatzvornahme um eine Zwangsvollstreckung im Inland handelt.

    Zum Teil wird eine zwingende Anwendung des § 888 ZPO befürwortet (vgl. dazu Stein/Jonas/Münzberg/Brehm, 22. Aufl. 2002 ff., § 887 ZPO Rdnr. 29; Münzberg ZZP Bs. 97 (1984), 489 (490/491); OLG Frankfurt vom 14.12.2000 AZ: 5 W 21/00 Tz. 2).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass nach der gesetzlichen Regelung die fruchtlose Durchführung einer Vollstreckung nach § 887 ZPO nicht vorgesehen sei (vgl. dazu OLG Frankfurt Beschluss vom 14.12.2000 AZ: 5 W 21/00 Tz. 3).

  • OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 16/02

    Verfahrensrecht; internationales Recht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2008 - 25 W 28/08
    Die Entscheidungen des OLG Köln vom 03.06.2002 (AZ: 11 W 16/02, OLGR 2002, 445) und des OLG Frankfurt vom 14.12.2000 (AZ: 5 W 21/00, OLGR 2001, 72), die für den Fall der Vollstreckung einer Ersatzvornahme im Ausland eine Vollstreckung nach § 888 ZPO befürworten, stehen dieser Auffassung nicht entgegen, denn sie befassen sich lediglich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges, die grundsätzlich eine vertretbare Handlung darstellt, nach § 888 ZPO vollstreckt werden kann, nicht aber mit dem hier interessierenden Problem, ob es sich bei der Anordnung der Ersatzvornahme um eine Zwangsvollstreckung im Inland handelt.

    Demgegenüber geht eine andere Auffassung davon aus, dass der Gläubiger wegen der Erschwernisse und Verzögerungen einer Umsetzung der Vollstreckung nach § 887 ZPO im Ausland lediglich die Möglichkeit hat, in diesem Fall nach § 888 ZPO vorzugehen (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 03.06.2002, AZ.: 11 W 16/02, Tz. 4).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2004 - 16 W 50/03

    Vollstreckung eines titulierten Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2008 - 25 W 28/08
    Demgegenüber soll nach anderer Auffassung die Ermächtigung zur Ersatzvornahme auch dann durch ein deutsches Gericht ausgesprochen werden können, wenn die entsprechende Handlung im Ausland vorzunehmen ist, weil die Ermächtigung nur die deutschen Rechtsanwendungsorgane, nicht aber die des ausländischen Staates binde (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2004, AZ: 16 W 50/03, II 4 = InVo 2004, 385; Geimer, a.a.O. Rdnr. 403, 3227; Münzberg, ZZP Bd. 97 (1984), 489 (489/490)).

    Die Anwendung des § 888 ZPO setzt konkrete Feststellungen dazu voraus, dass eine im Inland angeordnete Vollstreckung nach § 887 ZPO ins Leere läuft, weil ihre Umsetzung unmöglich ist (vgl. Münch-Komm/Gruber, 3. Aufl. 2007, § 887 ZPO Rdnr. 10; Musielak/Lackmann, 6. Aufl. 2008, § 887 ZPO Rdnr. 8; OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.01.2004, AZ: 16 W 50/03, II 2 c).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 16 W 12/99

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2008 - 25 W 28/08
    Darüber hinaus umfasst die Verpflichtung zur Ersatzvornahme Kooperationspflichten der Schuldnerin, als deren Bestandteil die Überlassung von Unterlagen und Arbeitsmöglichkeiten anzusehen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999, AZ: 16 W 12/99 Tz. 21).
  • LAG Köln, 18.05.2012 - 12 Ta 47/12

    Zwangsvollstreckung; Umfang der Verpflichtung des Schuldners zur Duldung von

    Diese umfasst auch die Verpflichtung zur Gewährung des Zutritts zu den Wohn- und Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die dort etwaig vorhandenen und zur Abrechnung notwendigen Unterlagen (vgl. zur Abrechnung und Erteilung eines Buchauszuges: KG Berlin, Beschluss vom 09.02.2011, 19 W 34/10, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2008, 25 W 28/08, juris).

    Darüber hinaus umfasst die Verpflichtung zur Ersatzvornahme Kooperationspflichten der Schuldnerin, als deren Bestandteil die Überlassung von Unterlagen und Arbeitsmöglichkeiten anzusehen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2008, 25 W 28/08, Rz. 34 juris).

  • KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10

    Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer

    Die Anordnung der Ersatzvornahme beinhaltet bereits eine Verpflichtung des Schuldners, die in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen zu dulden, was die Verpflichtung zur Gewährung des Zutritts zu den Wohn- und Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die dort etwaig vorhandenen und zur Abrechnung und Erteilung des Buchauszuges notwendigen Unterlagen umfasst (OLG Hamm, Beschluss v. 18. April 2008 - 25 W 28/08 -, Tz. 34 - juris).
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