Rechtsprechung
   KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11062
KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10 (https://dejure.org/2011,11062)
KG, Entscheidung vom 20.01.2011 - 25 W 35/10 (https://dejure.org/2011,11062)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 (https://dejure.org/2011,11062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einstufung eines Vereins zur Verbreitung des internationalen Comedyfilms als Idealverein i.S.d. § 21 BGB; Wirtschaftliche Betätigung als Hinderungsgrund für die Annahme einer ideellen Zweckverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21
    Eintragung eines Filmvorführungen und -festivals veranstaltenden Vereins im Vereinsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vereinsrecht: Abgrenzung zwischen Idealverein und Wirtschaftsverein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 634
  • Rpfleger 2011, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Die Anmeldung war entsprechend § 60 BGB zurückzuweisen, weil davon auszugehen ist, dass kein Idealverein (§ 21 BGB), sondern ein wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) vorliegt (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Zum Einen ist hier nicht nachprüfbar, ob es sich tatsächlich um einen gleichgelagerten Fall handelt, zum Anderen bezieht sich das Gebot der Gleichbehandlung auf den gleichen staatlichen Träger innerhalb seines Kompetenzbereichs (vgl. nur BVerfGE 93, 319/351; Heun in Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 3 Rn.48 m.w.N.) und schließlich gibt es nicht die sog. Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. nur BVerwGE 34, 278/283; Heun in Dreier, a.a.O., Rn.60 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des so genannten Nebenzweckprivilegs überschreitet (vgl. BGH NJW 1986, 3201 [3202]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Zum Einen ist hier nicht nachprüfbar, ob es sich tatsächlich um einen gleichgelagerten Fall handelt, zum Anderen bezieht sich das Gebot der Gleichbehandlung auf den gleichen staatlichen Träger innerhalb seines Kompetenzbereichs (vgl. nur BVerfGE 93, 319/351; Heun in Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 3 Rn.48 m.w.N.) und schließlich gibt es nicht die sog. Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. nur BVerwGE 34, 278/283; Heun in Dreier, a.a.O., Rn.60 m.w.N.).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339/340, OLG Hamm, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Gemäß dem sog. Nebenzweckprivileg darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (BGH, NJW 1983, 569/571; KG, a.a.O; OLG Hamm, a.a.O., m.w.N.).
  • LG Hamburg, 07.10.1985 - 71 T 39/85
    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Vereins selbst kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, a.a.O.; Reichert, a.a.O., Rn.143; LG Hamburg, ZIP 1986, 228).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
    Ob es zutrifft, dass für einen Verein, der nach seiner Satzung (hier § 3) ausschließlich steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke i.S.v. §§ 51 ff. AO verfolgt, bei entsprechender Anerkennung durch die Finanzverwaltung regelmäßig anzunehmen ist, dass das Nebenzweckprivileg nicht überschritten wird (KG, NZG 2005, 360, 361), bedarf hier keiner Klärung.
  • KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15

    Eintragung in das Vereinsregister: Feststellung des nicht wirtschaftlichen

    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dabei vor, wenn der Verein unternehmerisch am Markt auftreten soll und dabei gegen Entgelt Leistungen für Dritte anbietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 9).

    Insbesondere ist der Beteiligte seinen Erläuterungspflichten, die seine gesetzlichen Vertreter bei Zweifeln im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Aufklärung treffen (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 10; jeweils mwN), in ausreichendem Maße nachgekommen.

  • OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11

    Wirtschaftlicher Verein: Fortführung eines der Öffentlichkeit gegen Entgelt

    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Vereins selbst kommt es dabei nicht an; deshalb ist es unerheblich, wenn der Eintrittspreis bzw die Mitgliedsbeiträge nur kostendeckend kalkuliert werden (KG B. v. 20.1.2011 - 25 W 35/10 Rn 13, zitiert nach juris) und das Bad nach etwaigem Verbrauch der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel jeweils geschlossen werden soll.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht