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   KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98   

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https://dejure.org/1999,5364
KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98 (https://dejure.org/1999,5364)
KG, Entscheidung vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98 (https://dejure.org/1999,5364)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 1999 - 25 W 6893/98 (https://dejure.org/1999,5364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebung über die Höhe der Mietminderungen aus den Gebäudeschäden durch Sachverständigengutachten; Zulässigkeit eines Beweisantrages im selbstständigen Beweisverfahren ; Feststellung des Aufwandes für die Beseitigung eines Sachschadens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren über Minderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485
    Beweisfragen gegen den Streitgenossen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 485
    Begutachtung der Mietminderung im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Sachverständige im selbständigen Beweisverfahren die Mietminderung begutachten? (IBR 2000, 244)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Dürfen sich Beweisfragen gegen den Streitverkündeten richten? (IBR 2000, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 513
  • NZM 2000, 780
  • VersR 2001, 602
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.12.1991 - 24 W 2604/91

    Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse an Begutachtung

    Auszug aus KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98
    Auch wenn dieses nach dem Sinn und Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens weit zu verstehen ist (vgl. KG, MDR 1992, 179, 180), so scheidet dies doch bei einem unstreitigen und dem Antragsgegner günstigen Sachverhalt aus.
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98
    Dieses darf hierzu aber gegebenenfalls einen Sachverständigen heranziehen (BGH, NJW-RR 1991, 779; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Gewährleistung Rdnr. 407).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98
    Eine Streitverkündung ist im selbstständigen Beweisverfahren zulässig (BGHZ 134, 190, 192; KG, 24. ZS, JurBüro 1988, 1237, 1238).
  • BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85

    Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen

    Auszug aus KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98
    Zuwiderlaufende Handlungen oder Erklärungen wären deshalb unwirksam (BGH, NJW 1986, 257; JZ 1989, 808; …
  • OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Allerdings muss das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung des Zustandes einer Person oder der Ursache eines Personenschadens bestehen, für den eine Haftung gerade des Antragsgegners dem Antragsteller gegenüber in Betracht kommt (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15, NJW 2016, 1020, 1021; KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513, 514; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2011 - 12 W 456/11, NJW-RR 2011, 1216, 1217).

    Scheidet eine solche Bindungswirkung in Ermangelung einer Identität der Parteien des selbständigen Beweisverfahrens einerseits und des Klageverfahrens andererseits von vornherein aus, besteht auch kein hinreichendes rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO an diesen Feststellungen (vgl. KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513, 514).

    Im Übrigen würde die Beweiserhebung sonst ohne die tatsächlichen Streitgegner geführt, was nach § 494 Abs. 1 ZPO nur bei Unkenntnis der Gegner zulässig wäre (vgl. KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513, 514).

  • OLG Saarbrücken, 05.05.2021 - 2 W 11/21

    Ein Beweisantrag im selbständigen Beweisverfahren kann darauf gerichtet sein, die

    b) Vorherrschend ist dagegen die Auffassung, wonach § 485 Abs. 2 ZPO die Möglichkeit eröffne, in einem selbständigen Beweisverfahren auch die Höhe der Mietminderung durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen (KG, NJW-RR 2000, 513; BeckOK ZPO/Kratz [1.3.2021], § 485 Rn. 37; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 485 Rn. 27; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 485 Rn. 46; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 9; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 14. Aufl., § 536 BGB Rn. 520; Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Aufl., § 536 BGB Rn. 66d; Bub/Treier/ Fischer/Günter, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. XI Rn. 217; Guhling/Günter/Nober, Gewerberaummiete, 2. Aufl., Kap. 5 Rn. 14; Scholl, NZM 1999, 108, 109).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 W 61/03

    Streitverkündung ist zulässig!

    Dem folgt der Senat aus den vom Bundesgerichtshof a.a.O. überzeugend dargelegten Gründen (ebenso KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002, 13 W 2914/02, NJOZ 2003, 182 = OLGR 2003, 92f).

    Insoweit hat das Kammergericht in seinem Beschluss vom 15.02.1999, 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513, 514, folgendes ausgeführt: "Zur Klärung der zwischen den Parteien des selbständigen Beweisverfahrens streitigen Fragen sollen Dritte mit einer Bindungswirkung der Feststellungen auch ihnen gegenüber als Streithelfer einbezogen werden können.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 8 W 43/18

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

    Allerdings muss das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung des Zustandes einer Person oder der Ursache eines Personenschadens bestehen, für den eine Haftung gerade des Antragsgegners dem Antragsteller gegenüber in Betracht kommt (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15, NJW 2016, 1020, 1021; KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513, 514; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2011 - 12 W 456/11, NJW-RR 2011, 1216, 1217; Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris).
  • LG Hanau, 26.10.2022 - 3 T 123/22

    Selbständiges Beweisverfahren zur Höhe der Mietminderung

    Danach stellt die Beurteilung, in welchem Umfang die Miete aufgrund eines Mangels der Mietsache gemäß § 536 BGB gemindert sei, eine Rechtsfrage darstelle, deren Beantwortung dem Gericht obliege (LG Hamburg, BeckRS 2012, 8455; LG Saarbrücken, BeckRS 1991, 7780 Rn. 14 f.; LG Berlin, MDR 1991, 444; LG Göttingen, BeckRS 1988, 7019; BeckOK BGB, Stand: 01.08.2022, § 536 Rn. 152; Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl. 2020, § 536 Rn. 239; Guhling/Gärtner, Gewerberaummiete, 2. Aufl. 2019, Kapitel 5 Rn. 14; vgl. auch OLG Zweibrücken, BeckRS 2015, 20908, Rn. 43 ff. zum Hauptverfahren; unklar KG, NJW-RR 2000, 513).

    So kann etwa mangels eigener Fachkunde des Gerichts nur ein Sachverständiger die aus Rissen an einem Gebäudeteil folgenden statischen Risiken und daraus folgende Nutzungseinschränkungen prüfen (vgl. KG, NZM 2000, 780).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 12 W 34/16

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Die Hinweise der Beschwerde, wonach auch nicht körperliche Eigenschaften wie die Höhe einer Mietminderung, der Minderwert einer baulichen Anlage oder die Erkennbarkeit von Baumängeln einer Begutachtung zugänglich seien, rechtfertigen keine andere Entscheidung, weil in diesen, von der Rechtsprechung als begutachtungsfähig anerkannten Fragen stets eine Verknüpfung mit einem Zustand einer Sache bestand (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 1674 [OLG Hamm 16.09.2002 - 17 W 30/02] - Minderwert einer baulichen Anlage - ; KG NJW-RR 2000, 513 [KG Berlin 15.02.1999 - 25 W 6893/98] - Mietminderung bei Gebäudeschaden - ; BGH BauR 2010, 248 - Gebäudeschaden -).
  • OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 U 2660/19

    Haftung eines Versicherungsmaklers bei einer Verletzung von Pflichten aus dem

    Es spricht daher einiges dafür, die Bindungswirkung der von der Versicherung ausgesprochenen Streitverkündung wie auch die Reichweite der Interventionswirkung im Hinblick auf das in der Streitverkündungsschrift für die Beklagte erkennbare rechtliche Interesse an der Streitverkündung konkret zu beschränken (so auch die Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 25 W 6893/98 -, juris).
  • OLG München, 02.03.2011 - 28 U 4209/10

    Nebenintervention: Wirksamkeit eines Beitritts bei beiden Parteien

    6 Auch in der Rechtsprechung und im Schrifttum wird ein Beitritt auf beiden Seiten als unzulässig angesehen (so z. B. KG vom 15.2.99 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 780; OLG Hamm vom 19.7.2000 - 20 U 53/99, OLGR Hamm 2001, 146; Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 66 Rn. 14; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., § 70 Nr. 7).
  • AG Hanau, 16.09.2022 - 32 H 2/22

    Unzutreffende Auslegung der Begriffe "Zustand" und "Wert"

    Das Gericht schließt sich weder der Ansicht des OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken Beschluss vom 5.5.2021 - 2 W 11/21, BeckRS 2021, 13430, MDR 2021, 998), noch den gleichgerichteten Ansichten (zB KG, Beschluss vom 15.2. 1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513; Fischer/Günter in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kap. XI Rn. 217; BeckOK ZPO/Kratz, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 485 Rn. 37) an.
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