Weitere Entscheidung unten: BPatG, 09.06.2005

Rechtsprechung
   BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30943
BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03 (https://dejure.org/2005,30943)
BPatG, Entscheidung vom 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03 (https://dejure.org/2005,30943)
BPatG, Entscheidung vom 24. August 2005 - 25 W (pat) 240/03 (https://dejure.org/2005,30943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Eine solche ist folglich zu verneinen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum auch bei großer Bekanntheit der älteren Marke und bei unterstellter Zeichenidentität (vgl dazu BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN) glauben könnte, dass die betreffenden Waren und die Dienstleistung aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    a) Trotz der grundlegenden Abweichung zwischen der Erbringung einer unkörperlichen Dienstleistung und der Herstellung bzw dem Vertrieb einer körperlichen Ware ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass grundsätzlich eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt (vgl BGH, GRUR 1999, 731, 733 - Canon II, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Ausgehend davon ist für die Frage einer Ähnlichkeit von "Zigarren" und "Verpflegung" entgegen der Auffassung der Widersprechenden nicht maßgebend, ob zB in den von der Widersprechenden angesprochenen Raucherclubs Verpflegungsdienstleistungen neben Zigarren angeboten und erbracht werden, sondern vielmehr, ob der Verkehr der Fehlvorstellung unterliegt, dass der Hersteller und Anbieter von Zigarren auch als Anbieter der Dienstleistung Verpflegung in Erscheinung tritt, oder dass sich ein solches Dienstleistungsunternehmen auch mit der Herstellung und dem Vertrieb von Zigarren befasst (vgl BGH, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS für die Frage der Ähnlichkeit zwischen "Software" und Dienstleistungen der Klasse 36).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Eine solche ist folglich zu verneinen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum auch bei großer Bekanntheit der älteren Marke und bei unterstellter Zeichenidentität (vgl dazu BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN) glauben könnte, dass die betreffenden Waren und die Dienstleistung aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Eine solche ist folglich zu verneinen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum auch bei großer Bekanntheit der älteren Marke und bei unterstellter Zeichenidentität (vgl dazu BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN) glauben könnte, dass die betreffenden Waren und die Dienstleistung aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 Waldschlösschen für "Bier").
  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 Waldschlösschen für "Bier").
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    a) Trotz der grundlegenden Abweichung zwischen der Erbringung einer unkörperlichen Dienstleistung und der Herstellung bzw dem Vertrieb einer körperlichen Ware ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass grundsätzlich eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt (vgl BGH, GRUR 1999, 731, 733 - Canon II, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Dies wäre aber mit dem Zweck des Benutzungszwangs, im Interesse der Allgemeinheit die Zeichenrolle von unbenutzten Zeichen freizumachen, um andere Gewerbetreibende in die Lage zu setzen, diese oder ähnliche Zeichen selbst zu benutzen oder für sich eintragen zu lassen (vgl BGH GRUR 2000, 890, 891 - IMMUNINE/IMMUKIN), kaum zu vereinbaren.
  • FG Hamburg, 22.11.2001 - I 376/98

    Gerichtliche Überprüfung einer gewährten Wiedereinsetzung

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Eine Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht und damit ein gesetzliches Verbot indirekter Werbung für Marken von Tabakerzeugnissen war auf Grund der gegen die Richtlinie anhängigen Klage der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH (Rechtssache 376/98) von Anfang an ungewiss.
  • BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01

    Teilverzicht bei an Verkündungs Statt zuzustellenden Beschluss -

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 Waldschlösschen für "Bier").
  • BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99

    Widerspruch gegen Markeneintragung wegen Verwechslungsgefahr; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BPatG zur (fehlenden) Ähnlichkeit von "Tabakwaren" und der Dienstleistung "Verpflegung und Beherbergung von Gästen" (vgl BPatGE 26, 246; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 72/99 - KIM) und nach der Lebenserfahrung geht der Senat daher davon aus, dass ebenso "Zigarren" gegenüber der Dienstleistung "Verpflegung" nach der Verkehrsauffassung unähnlich sind.
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Die Beschwerde und die Anschlussbeschwerde der Widersprechenden hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschl. v. 24.8.2005 - 25 W (pat) 240/03 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33034
BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03 (https://dejure.org/2005,33034)
BPatG, Entscheidung vom 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03 (https://dejure.org/2005,33034)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 25 W (pat) 240/03 (https://dejure.org/2005,33034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Eine solche ist folglich zu verneinen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum auch bei großer Bekanntheit der älteren Marke und bei unterstellter Zeichenidentität (vgl dazu BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN) glauben könnte, dass die betreffenden Waren und die Dienstleistung aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    a) Trotz der grundlegenden Abweichung zwischen der Erbringung einer unkörperlichen Dienstleistung und der Herstellung bzw dem Vertrieb einer körperlichen Ware ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass grundsätzlich eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt (vgl BGH, GRUR 1999, 731, 733 - Canon II, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Ausgehend davon ist für die Frage einer Ähnlichkeit von "Zigarren" und "Verpflegung" entgegen der Auffassung der Widersprechenden nicht maßgebend, ob zB in den von der Widersprechenden angesprochenen Raucherclubs Verpflegungsdienstleistungen neben Zigarren angeboten und erbracht werden, sondern vielmehr, ob der Verkehr der Fehlvorstellung unterliegt, dass der Hersteller und Anbieter von Zigarren auch als Anbieter der Dienstleistung Verpflegung in Erscheinung tritt, oder dass sich ein solches Dienstleistungsunternehmen auch mit der Herstellung und dem Vertrieb von Zigarren befasst (vgl BGH, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS für die Frage der Ähnlichkeit zwischen "Software" und Dienstleistungen der Klasse 36).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Eine solche ist folglich zu verneinen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum auch bei großer Bekanntheit der älteren Marke und bei unterstellter Zeichenidentität (vgl dazu BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN) glauben könnte, dass die betreffenden Waren und die Dienstleistung aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Eine solche ist folglich zu verneinen, wenn sich nicht ergibt, dass das Publikum auch bei großer Bekanntheit der älteren Marke und bei unterstellter Zeichenidentität (vgl dazu BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN) glauben könnte, dass die betreffenden Waren und die Dienstleistung aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 - 532 - Waldschlösschen für "Bier").
  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 - 532 - Waldschlösschen für "Bier").
  • BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99

    Widerspruch gegen Markeneintragung wegen Verwechslungsgefahr; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BPatG zur (fehlenden) Ähnlichkeit von "Tabakwaren" und der Dienstleistung "Verpflegung und Beherbergung von Gästen" (vgl BPatGE 26, 246; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 72/99 - KIM) und nach der Lebenserfahrung geht der Senat daher davon aus, dass ebenso "Zigarren" gegenüber der Dienstleistung "Verpflegung" nach der Verkehrsauffassung unähnlich sind.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    a) Trotz der grundlegenden Abweichung zwischen der Erbringung einer unkörperlichen Dienstleistung und der Herstellung bzw dem Vertrieb einer körperlichen Ware ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass grundsätzlich eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt (vgl BGH, GRUR 1999, 731, 733 - Canon II, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).
  • BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01

    Teilverzicht bei an Verkündungs Statt zuzustellenden Beschluss -

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 - 532 - Waldschlösschen für "Bier").
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Dies wäre aber mit dem Zweck des Benutzungszwangs, im Interesse der Allgemeinheit die Zeichenrolle von unbenutzten Zeichen freizumachen, um andere Gewerbetreibende in die Lage zu setzen, diese oder ähnliche Zeichen selbst zu benutzen oder für sich eintragen zu lassen (vgl BGH GRUR 2000, 890, 891 - IMMUNINE/IMMUKIN), kaum zu vereinbaren.
  • FG Hamburg, 22.11.2001 - I 376/98

    Gerichtliche Überprüfung einer gewährten Wiedereinsetzung

    Auszug aus BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Eine Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht und damit ein gesetzliches Verbot indirekter Werbung für Marken von Tabakerzeugnissen war auf Grund der gegen die Richtlinie anhängigen Klage der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH (Rechtssache 376/98) von Anfang an ungewiss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht