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   AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01   

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https://dejure.org/2002,20421
AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01 (https://dejure.org/2002,20421)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 09.07.2002 - 25 C 177/01 (https://dejure.org/2002,20421)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 25 C 177/01 (https://dejure.org/2002,20421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks und zum Mitverschulden eines verletzten Zuschauers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks und Mitverschulden eines Zuschauers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks und Mitverschulden eines Zuschauers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Silvesterfeuerwerk: Feuerwerk darf nur von einem Standort aus gezündet werden, von dem andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden - Bei Außerachtlassen der obliegenden Sorgfaltspflichten liegt fahrlässiges Handeln vor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Sorgfaltspflichten beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 71/84

    Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerk

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01
    Das bloße vorschriftsmäßige Abbrennen von nichterlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in einer dicht besiedelten Großstadt in der Nähe von anderen Menschen ist als sorgfaltspflichtwidrige Handlung einzustufen, die eine deliktische Haftung nach sich zieht (Abgrenzung BGH, 9. Juli 1985, VI ZR 71/84, NJW 1986, 52).

    Da niemals ein Fehlstart von Feuerwerkskörpern völlig ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können (vgl. BGH NJW 1986, 52, 53).

    Demgegenüber hat der BGH in einem Urteil aus dem Jahre 1985 befunden, dass in der Silvesternacht die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern herabgesetzt sind (vgl. BGH NJW 1986, 52, 53):.

  • OLG Köln, 23.11.1981 - 12 U 173/81
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01
    Einen Zuschauer, der sich beim Abbrennen eines privaten Silvesterfeuerwerks auf einer Berliner Hauptstraße in einer Entfernung von 4 bis 5 Metern aufhält, trifft jedoch eine Mitverschuldensquote in Höhe von 50%, wenn er durch den Fehlstart einer Rakete eine Brandverletzung erleidet (Anschluss OLG Köln, 23. November 1981, 12 U 173/81, MDR 1982, 408).

    So führt das OLG Köln (vgl. MDR 1982, 408, 409) in einem Urteil aus:.

  • OLG München, 11.05.1966 - 12 U 1791/65
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.07.2002 - 25 C 177/01
    Auf dieser Linie liegt auch ein Urteil des OLG München (vgl. MDR 1967, 671, 672):.
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