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AG Wermelskirchen, 17.03.2016 - 25 C 252/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wermelskirchen, 17.03.2016 - 25 C 252/15
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 107/16
- BGH, 24.10.2017 - VI ZR 504/16
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 107/16 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 - 25 C 252/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 121, 76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2015 zu zahlen.
Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 17.03.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Wermelskirchen (25 C 252/15) zu verurteilen, an die Klägerin 121, 76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.