Rechtsprechung
AG Stralsund, 14.03.2016 - 25 C 31/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren nach billigem Ermessen: Abweisung einer unschlüssigen Klage unmittelbar nach Eingang der Klageschrift
- RA Kotz
Abweisung einer unschlüssigen Klage unmittelbar nach Eingang der Klageschrift - Zulässigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unschlüssige Klage - und ihre Abweisung sofort nach Eingang
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
"Kurzer Prozess" bei unschlüssiger Klage?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ; …
Auszug aus AG Stralsund, 14.03.2016 - 25 C 31/16
Soweit der Kläger sich auf AG Osnabrück, NJW-RR 1989, 476, bezieht, liegt der Fall insoweit anders, als der dortige Kläger physisch am Verlassen des Kaufhauses gehindert worden ist, worin eine Freiheitsberaubung gelegen hat. - AG Meldorf, 01.04.2010 - 81 C 204/10
Ferienwohnung: Keine Rückerstattung der Anzahlung bei Stornierung
Auszug aus AG Stralsund, 14.03.2016 - 25 C 31/16
Die Klage kann hier sogleich - schon vor Zustellung an die Beklagte - abgewiesen werden, denn sie ist unschlüssig und der Kläger hat mit seiner ausdrücklichen Erklärung, es solle ein Verfahren "bitte nur schriftlich und sofort" erfolgen, sinngemäß auf eine mündliche Verhandlung (§ 495a S. 2 ZPO) verzichtet (AG Meldorf, Urteil vom 01.04.2010 - 81 C 204/10, MDR 2010, 976; AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 19.10.2012 - 23 C 381/12, S. 3; Schäfer, NJOZ 2012, 1961). - AG Bergen auf Rügen, 19.10.2012 - 23 C 381/12
Verfahren vor dem Amtsgericht: Abweisung einer unschlüssigen Widerklage bei …
Auszug aus AG Stralsund, 14.03.2016 - 25 C 31/16
Die Klage kann hier sogleich - schon vor Zustellung an die Beklagte - abgewiesen werden, denn sie ist unschlüssig und der Kläger hat mit seiner ausdrücklichen Erklärung, es solle ein Verfahren "bitte nur schriftlich und sofort" erfolgen, sinngemäß auf eine mündliche Verhandlung (§ 495a S. 2 ZPO) verzichtet (AG Meldorf, Urteil vom 01.04.2010 - 81 C 204/10, MDR 2010, 976; AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 19.10.2012 - 23 C 381/12, S. 3; Schäfer, NJOZ 2012, 1961).