Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 07.04.2004

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   AG Strausberg, 13.02.2007 - 25 C 467/04   

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https://dejure.org/2007,47711
AG Strausberg, 13.02.2007 - 25 C 467/04 (https://dejure.org/2007,47711)
AG Strausberg, Entscheidung vom 13.02.2007 - 25 C 467/04 (https://dejure.org/2007,47711)
AG Strausberg, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 25 C 467/04 (https://dejure.org/2007,47711)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus AG Strausberg, 13.02.2007 - 25 C 467/04
    21 d) Da die Kläger das Objekt auch erst nach Fälligwerden der Reparaturarbeiten und darüber hinaus auch erst nach Fälligwerden des Schadensersatzanspruchs veräußert haben, steht auch ihnen als ehemaligen Vermietern der Schadensersatzanspruch zu (BGH NJW 1989, 451), worauf das Gericht die Beklagte in der Sitzung am 23. Januar 2007 in Klarstellung des mit Beschluss vom 1. November 2005 erteilten Hinweises auch hingewiesen hat.
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   AG Düsseldorf, 07.04.2004 - 25 C 467/04   

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https://dejure.org/2004,46703
AG Düsseldorf, 07.04.2004 - 25 C 467/04 (https://dejure.org/2004,46703)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2004 - 25 C 467/04 (https://dejure.org/2004,46703)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2004 - 25 C 467/04 (https://dejure.org/2004,46703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Denn die darin normierten Sorgfaltsanforderungen, nur mit einer "geringfügig höheren Geschwindigkeit" und mit "äußersten Vorsicht" zu überholen, können in dem Fall eines in Betracht kommenden innerörtlichen Verstoßes gegen diese Vorschrift, die nach dem Schutzzweck der Norm (zumindest auch) der Verhinderung von Zusammenstößen zwischen den die Fahrzeugschlange rechts passierenden und den diese Fahrzeugschlange kreuzenden Fahrzeugen dient (so im Ergebnis auch: AG Düsseldorf, Urteil vom 07. April 2004 - 25 C 467/04 -, juris: "§ 7 Abs. 2 a StVO ist im Rahmen des Rücksichtnahmegebots des § 1 Abs. 2 StVO und bei der Ermittlung der angemessenen Geschwindigkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StVO zu berücksichtigen."), keine anderen darstellen, als die nach der Lückenrechtsprechung aufgezeigten.
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