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   VG Köln, 04.05.2007 - 25 K 6356/05   

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https://dejure.org/2007,27768
VG Köln, 04.05.2007 - 25 K 6356/05 (https://dejure.org/2007,27768)
VG Köln, Entscheidung vom 04.05.2007 - 25 K 6356/05 (https://dejure.org/2007,27768)
VG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 25 K 6356/05 (https://dejure.org/2007,27768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge; Berücksichtigung von Emissionsklassen und Achszahl bei der Festsetzung einer Mauthöhe; Begrenzungsfunktion für die Gewichtung eines der Kriterien Achszahl oder Emissionen bei der Differenzierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin ebenfalls bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.
  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09

    LKW-Maut ist rechtmäßig

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn die Klägerin zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10

    Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn der Kläger zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10

    Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d.

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn die Klägerin zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin im Kern bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.
  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13

    Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin im Kern bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.
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