Rechtsprechung
LG München I, 03.03.2017 - 25 O 1870/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 128 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1, § 1004; EMRK Art. 8 Abs. 1, Art. 10; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
Negativbewertung eines Arztes auf Ärztebewertungsportal - IWW
- rewis.io
Bewertung eines Arztes im Netz - Meinungsfreiheit
- RA Kotz
Internet-Bewertungsportal - Anspruch auf Löschung unrichtiger Tatsachenbehauptungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Beweislast für nachteilige Schilderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bewertungsportal Jameda muss beweisen, dass schlechte Bewertung auf wahren Tatsachen beruht
- IWW (Kurzinformation)
Bewertungsportale | Arztbewertung ("nicht zu empfehlen") ist teilweise zu löschen
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Bewertungsportale müssen Negativbewertungen beweisen können
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aus für anonyme Bewertungen - Jameda muss Identität von Bewertern aufdecken
- anwalt.de (Kurzinformation)
Jameda muss Identitäten von Bewertern offen machen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grundsatzentscheidung zur Beweislast stärkt die Rechte der Ärzte gegenüber Bewertungsplattformen
- fachanwaltszentrum-koeln.de (Pressebericht, 21.08.2017)
Jameda in der Beweispflicht
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 71 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Anspruch auf Löschung der Notenbewertung bei "jameda"
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Zahnärzte müssen Falschbewertungen nicht hinnehmen!
Besprechungen u.ä.
- medizinrecht-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Zahnärzte müssen Falschbewertungen nicht hinnehmen!
Sonstiges (2)
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Jameda gibt überraschend klein bei
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Arztbewertungen: Beweislast für nachteilige Schilderungen liegt bei Jameda
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 U 15/18
Ärztebewertungsportal, Unterlassung der Veröffentlichung einer Bewertung
Dies umfasst nicht nur die E-Mail-Adresse, unter der die streitgegenständliche Bewertung abgegeben wurde, sondern der Portalbetreiber hat es auch zu vermeiden, einen Nutzer anhand der Antwort, die auf seine Nachfrage gegeben wurde, für den bewerteten Arzt erkennbar zu machen (LG München I, Urteil vom 3. März 2017, Az.: 25 O 1870/15, juris Rn. 65).Darüber hinaus ist es auch nicht erforderlich, den Bewertenden hierzu aufzufordern, sofern dieser im Übrigen ausführlich auf die Anfrage der Portalbetreiberin antwortet (LG München I, Urteil vom 3. März 2017, Az.: 25 O 1870/15, juris Rn. 63).
Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des sich Äußernden umfasst, die Modalitäten seiner Äußerung und damit das Verbreitungsmedium zu bestimmen, muss es auch ein Arzt grundsätzlich hinnehmen, wenn er in einem öffentlich zugänglichen Portal bewertet wird (LG München I, Urteil vom 3. März 2017, Az.: 25 O 1870/15, juris Rn. 79).
- OLG Brandenburg, 05.02.2020 - 1 U 80/19
Unterlassung der Veröffentlichung einer Bewertung eines Zahnarztes im Internet
Dies umfasst nicht nur die E-Mail-Adresse, unter der die streitgegenständliche Bewertung abgegeben wurde, sondern der Portalbetreiber hat es auch zu vermeiden, einen Nutzer anhand der Antwort, die auf seine Nachfrage gegeben wurde, für den bewerteten Arzt erkennbar zu machen (LG München I, Urteil vom 3. März 2017, Az.: 25 O 1870/15, juris Rn. 65).Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des sich Äußernden umfasst, die Modalitäten seiner Äußerung und damit das Verbreitungsmedium zu bestimmen, muss es auch ein Arzt grundsätzlich hinnehmen, wenn er in einem öffentlich zugänglichen Portal bewertet wird (Senat…, Urteil vom 11. März 2019, Az.: 1 U 15/18, juris Rn. 38; LG München I, Urteil vom 3. März 2017, Az.: 25 O 1870/15, juris Rn. 79).