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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11   

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https://dejure.org/2011,15388
LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11 (https://dejure.org/2011,15388)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11 (https://dejure.org/2011,15388)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2011 - 25 TaBV 529/11 (https://dejure.org/2011,15388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Wahlanfechtung - Erforderlichkeit von Wahlumschlägen bei der Stimmabgabe zur Betriebsrats-Wahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - nur mit Wahlumschlag

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratswahl: Auch an die Wahlumschläge denken!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11
    wesentliche Wahlvorschriften im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahlen enthalten oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren und deshalb von ihrer Zwecksetzung her als wesentlich im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG einzustufen sind (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - AP Nr. 60 zu § 19 BetrVG 1972 und juris, dort Rz. 12).

    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004, a. a. O., juris Rz. 19).

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03

    Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11
    Verfahrens aufrechterhalten und erkennbar nicht die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl angestrebt, sondern eine für die Zukunft wirkende rechtsgestaltende gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Wahl (vgl. BAG, Beschlüsse vom 16.11.2005 - 7 ABR 9/05 - AP Nr. 4 zu § 94 SGB IX und juris, dort Rz. 10; Beschluss vom 21.07.2004 - 7 ABR 62/03 - AP Nr. 4 zu § 51 BetrVG 1972 und juris, dort Rz. 15).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11
    Verfahrens aufrechterhalten und erkennbar nicht die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl angestrebt, sondern eine für die Zukunft wirkende rechtsgestaltende gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Wahl (vgl. BAG, Beschlüsse vom 16.11.2005 - 7 ABR 9/05 - AP Nr. 4 zu § 94 SGB IX und juris, dort Rz. 10; Beschluss vom 21.07.2004 - 7 ABR 62/03 - AP Nr. 4 zu § 51 BetrVG 1972 und juris, dort Rz. 15).
  • LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtsschutzinteresse bei Rücktritt des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11
    Die Verwendung von Wahlumschlägen ist deshalb Voraussetzung für die Abgabe einer gültigen Stimme (vgl. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03 - juris Rz. 72; Däubler-Schneider, BetrVG, 11. Aufl. 2008, § 11 WO 2001 Rz. 13, 5).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11
    Es muss danach ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 15.11.2000 - 7 ABR 23/99 - juris, dort Rz. 11).
  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Soweit die abgegebenen Briefwahlstimmen nicht zurück in die Wahlurne eingelegt worden seien sollten oder keine Wahlumschläge verwendet werden sollten, würde dies zur Anfechtung der Betriebsratswahlen berechtigen (vgl. zur Verwendung einer Wahlurne: LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 TaBV 105/06, juris, Rn. 60; vgl. zur fehlenden Verwendung von Wahlumschlägen: LAG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 34 ff; LAG Niedersachsen vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62 sowie ausführlich nachstehend unter II. 2. b.).

    Hierbei handelt es sich um eine zwingende Wahlvorschrift, die dem Grundsatz der geheimen Wahl dient (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 34 ff; LAG Niedersachsen vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62 sowie ausführlich nachstehend unter II. 2. b.).

    Ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 2 WO führt jedoch lediglich zur Anfechtbarkeit der Wahl, nicht hingegen zu dessen Nichtigkeit (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 30).

    Es handelt sich bei der Regelung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 WO um eine zwingende und damit wesentliche Vorschrift über die Durchführung der Betriebsratswahl (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 33; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62; GK- Jacobs , 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).

    Soweit eine Stimme ohne Wahlumschlag abgegeben wird, ist diese Stimme ungültig und nicht zu werten (so: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 41; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, ju-ris, Rn. 62; GK-Jacobs, 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).

    Die Vorschrift dient dem Grundsatz der geheimen Wahl nach § 14 Abs. 1 BetrVG (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 34).

    (so: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, jurirs, Rn. 34 ff).

    Die Regelungen der Wahlordnung sehen demgemäß ein Verfahren vor, welches zur Wahrung des Grundsatzes der geheimen Wahl - und damit zum Schutz des Wählenden - zwingend einzuhalten ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11, juris, Rn. 33; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03, juris, Rn. 62; GK- Jacobs , 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).

  • LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12

    Anfechtung - Anfechtungsfrist - Rechtsbeschwerde -

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

    Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch das Fehlen von Wahlumschlägen ist vielmehr denkbar (ebenso Hess. LAG Beschluss vom 1. Dez. 2011 a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris).

    Eine Beeinflussung von Wählern, die ihr Wahlverhalten an diese "nicht ganz" geheime Wahl (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris) anpassen, ist möglich.

  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Verletzung des

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

    Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch das Fehlen von Wahlumschlägen ist vielmehr denkbar (ebenso LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris).

    Eine Beeinflussung von Wählern, die ihr Wahlverhalten an diese "nicht ganz" geheime Wahl (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris) anpassen, ist möglich.

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der

    Daher ist die zwingende Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 2 WO eine wesentliche Vorschrift im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG, mit der der elementare Grundsatz des Wahlgeheimnisses in besonderer Weise gesichert wird (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2011 - 25 TaBV 529/11 -, Rn. 34, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    Immerhin möchte auch derjenige wahlberechtigte Beschäftigte, der die Bestimmungen der WO-PersV nicht im Einzelnen kennt, auf eine Einhaltung der Normen durch den Wahlvorstand vertrauen; wo dies nicht gewährleistet ist, kann es vorkommen, dass er mit einer Änderung seines Wahl- oder Wahlteilnahmeverhaltens reagiert (vgl. zu einer solchen Anpassung an eine möglicherweise "nicht ganz" geheime Wahl LAG Berlin-K., Beschl. v. 25.8.2011 - 25 TaBV 529/11 -, juris Rn. 42; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.1.1986 - HPV TL 1436/85 -, PersV 1990, 389, juris Rn. 27).
  • LAG Hessen, 10.11.2011 - 9 TaBV 104/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Verstoß

    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773

    Ungültige Personalratswahl bei Abgabe des Stimmzettels ohne Wahlumschlag

    Im Übrigen ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 11 BetrVGDV1WO dem Schutz des Wahlgeheimnisses dient und als zwingende Vorschrift zu betrachten ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, B.v. 25.8.2011 - 25 TaBV 529/11 - juris).
  • VG Berlin, 07.06.2013 - 5 K 422.12

    Ungültigkeit einer Wahl zur Frauenvertreterin

    Hierzu zählen grundsätzlich die zwingenden Wahlvorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1/06 -, juris Rn. 43; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2011 - 25 TaBV 529/11 -, juris Rn. 33 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 5. März 2012 - 5 TaBV 29/11 -, juris Rn. 31 ff.).
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