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   OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17   

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OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25408)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25408)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 134, § 409 Abs. 1, § 413
    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rewis.io

    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 409 Abs. 1 BGB zugunsten eines Versicherers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    § 409 Abs. 1 BGB weist dem Schuldner in derartigen Fällen auch nicht etwa die Rechtsmacht zu, die Wirksamkeit eines nichtigen Rechtsgeschäfts herbeizuführen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in einer Konstellation, in der sich der Schuldner auf die Nichtigkeit berief, BGH, Urteil vom 11.01.2017 - IV ZR 340/13, VersR 2017, 277, Rn. 36).

    Ebensowenig verhält sich das Urteil des BGH vom 11.01.2017 - IV ZR 340/13 -, das im Übrigen eine gegenläufige Konstellation betrifft - Berufung des Schuldners auf Nichtigkeit -, zur Vorschrift des § 409 BGB.

  • LG München I, 16.12.2016 - 26 O 6643/16

    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige nach unwirksamem Kauf einer

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Az. 26 O 6643/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 53/09
    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Insbesondere behauptet die Klägerin zu Unrecht, dass die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2010 - IV ZR 53/09 -, und vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05 - entschieden hätten, dass der Schuldnerschutz des § 409 BGB bei Nichtigkeit einer Abtretung gemäß § 134 BGB entfalle.
  • OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16

    Wirksamkeit der Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung an

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der Beklagten mit der Berufungserwiderung vorgelegten Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16 (Anlage BLD 16), des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (Anlagenkonvolut BLD 17), des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - (Anlage BLD 18) und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - (Anlage BLD 19) bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • OLG München, 07.04.2017 - 25 U 4024/16

    Schuldbefreiende Zahlung der Versicherungsleistung an den nicht berechtigten

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der Beklagten mit der Berufungserwiderung vorgelegten Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16 (Anlage BLD 16), des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (Anlagenkonvolut BLD 17), des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - (Anlage BLD 18) und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - (Anlage BLD 19) bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Entgegen der Behauptung der Berufungsbegründung kann daher nicht die Rede davon sein, dass es bei der Nichtigkeit einer Abtretung gemäß § 134 BGB (stets oder in Konstellationen wie vorliegend) an der Schutzbedürftigkeit des Schuldners fehlen würde, weil die fehlende Legitimation des Scheinzessionars offensichtlich wäre und der Schuldner bei einer Verweigerung der Leistung praktisch keinerlei Risiko einginge (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08 -, VersR 2010, 375, Rn. 15 bei juris, zur Anwendbarkeit des § 409 Abs. 1 ZPO bei Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung gemäß § 307 BGB).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZR 210/11, Rn. 12 bei juris m.w.N.), auf die die von der Klägerin zitierte Kommentierung im Palandt Bezug nimmt (Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 409 Rn. 5), ist die Regelung des § 409 Abs. 1 ZPO zwar unanwendbar, wenn der angezeigten Abtretung ein Abtretungsverbot entgegensteht.
  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 348/90

    Erhöhung des pfändungsfreien Betrages bei Abtretungen

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Gerade gegen eine Vergleichbarkeit der hiesigen Konstellation mit der eines Abtretungsverbots für den bisherigen Gläubiger spricht auch die von der Berufungsbegründung (zu Unrecht) für ihre Auffassung herangezogene Entscheidung des BAG vom 06.02.1991 - 4 AZR 348/90 -, NJW 1991, 2038.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Insbesondere behauptet die Klägerin zu Unrecht, dass die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2010 - IV ZR 53/09 -, und vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05 - entschieden hätten, dass der Schuldnerschutz des § 409 BGB bei Nichtigkeit einer Abtretung gemäß § 134 BGB entfalle.
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 175/16

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

    Auszug aus OLG München, 16.05.2017 - 25 U 168/17
    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der Beklagten mit der Berufungserwiderung vorgelegten Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16 (Anlage BLD 16), des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (Anlagenkonvolut BLD 17), des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - (Anlage BLD 18) und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - (Anlage BLD 19) bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 7 U 188/16

    Lebensversicherung: Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens des

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   OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17   

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https://dejure.org/2017,25450
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OLG München, Entscheidung vom 13.06.2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25450)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2, § 708 Nr. 10; BGB § 134, § 409 Abs. 1
    Zurückweisung der Berufung - Schuldnerschutz bei Abtretung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rewis.io

    Zurückweisung der Berufung - Schuldnerschutz bei Abtretung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 16.12.2016 - 26 O 6643/16

    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige nach unwirksamem Kauf einer

    Auszug aus OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen 26 O 6643/16, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen 26 O 6643/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17
    Die Klägerin wiederholt darin lediglich zusammenfassend ihre bereits im Schriftsatz vom 06.04.2017 (ausführlicher) dargelegte und im Hinweis des Senats schon berücksichtigte Auffassung, dass in Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2017, Az. IV ZR 340/13, in Fällen einer gemäß § 134 BGB nichtigen Abtretung der Schuldnerschutz des § 409 Abs. 1 BGB nicht greife.
  • OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17

    Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem

    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der dortigen Beklagten im Parallelverfahren 25 U 168/17 mit der Berufungserwiderung vorgelegten, dem hiesigen Klägervertreter bekannten - Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (, des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
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