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   KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05   

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https://dejure.org/2006,6366
KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05 (https://dejure.org/2006,6366)
KG, Entscheidung vom 31.05.2006 - 25 U 50/05 (https://dejure.org/2006,6366)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 25 U 50/05 (https://dejure.org/2006,6366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs; Verjährung des Anspruchs auf den Pflichtteil; Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom wesentlichen Inhalt der beeinträchtigenden Verfügung

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Pflichtteilsanspruch unterliegt der Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98

    Irrtum des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05
    Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, ebd. m.w.N.; vgl. auch NJW 2000, 288, 289).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05
    Von dem Pflichtteilsberechtigten kann allerdings ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1995, 1157 f. m.w.N.).
  • RG, 04.03.1909 - IV 245/08

    Wie erlangt im Sinne von § 2332 B.G.B. der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von

    Auszug aus KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05
    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH LM § 2332 BGB Nr. 1).
  • RG, 25.10.1926 - IV 54/26

    Pflichtteil

    Auszug aus KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05
    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH LM § 2332 BGB Nr. 1).
  • OLG Schleswig, 05.05.2015 - 3 U 98/14

    Voraussetzungen der Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Es ist seit langem anerkannt, dass zur Kenntnis des Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten von der ihn beeinträchtigenden Verfügung als Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist die Kenntnis des Verfügungsinhalts als solche nicht genügt, wenn er die Verfügung aufgrund von Wirksamkeitsbedenken, die aus damaliger Sicht nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind, für rechtsunwirksam hält (BGH NJW 1964, 297 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1157 f [...] Rn. 15; BGH NJW 2000, 288 f [...] Rn. 8; KG FamRZ 2007, 682 [...] Rn. 37; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2317 Rn. 13).
  • OLG München, 30.03.2023 - 33 U 7507/22

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei nachträglichem Zweifel über Wirksamkeit

    Für das Pflichtteilsrecht ist anerkannt, dass ein Tatsachen- oder Rechtsirrtum, etwa über die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung, der erforderlichen Kenntnis für den Beginn der Verjährungsfrist entgegenstehen kann (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - III ZR 196/65, BeckRS 1968, 31172225; Urteil vom 25.01.1995 - IV ZR 134/94, DNotZ 1996, 47; KG, Urteil vom 31.05.2006 - 25 U 50/05, NJOZ 2007, 1356; Senat, Urteil vom 22.11.2021 - 33 U 2768/21, ZEV 2022, 533).
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