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   OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1193
OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18 (https://dejure.org/2019,1193)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2019 - 25 U 623/18 (https://dejure.org/2019,1193)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 25 U 623/18 (https://dejure.org/2019,1193)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AVBA § 1 Abs. 1 S. 1; BRAO § 3, § 51; AVB - A § 1 Abs. 1 S. 1, § 18
    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

  • IWW

    AVBA § 1 Abs. 1 S. 1; BRAO § 3; BRAO § 51; AVB - A § 1 Abs. 1 S. 1; AVB - A § 18
    AVBA, BRAO, AVB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von versicherten anwaltlichen Tätigkeiten von nicht versicherten sonstigen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts; Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung bei fehlerhafter Ausübung einer Treuhandtätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von versicherten anwaltlichen Tätigkeiten von nicht versicherten sonstigen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts; Eintrittspflicht der ...

  • rewis.io

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufshaftpflichtversicherung; Abtretung; Dienstleistungen; Kaufvertrag; Haftung des Treuhänders; Schlussrechnung; Anwaltsvertrag; Versicherungsschutz; Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von versicherten anwaltlichen Tätigkeiten von nicht versicherten sonstigen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Anwaltsvertrag, Berufshaftpflichtversicherung, Dienstleistungen, Haftung des Treuhänders, Kaufvertrag, Schlussrechnung, Versicherungsschutz

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zum Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte hier: für Tätigkeit als Treuhänder

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 639
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2018 - I ZR 127/17

    Vorliegen einer Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG durch das bloße

    Auszug aus OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, also allgemein von Bedeutung ist (vgl. BGH Hinweisbeschluss v. 21.3.2018 - I ZR 127/17, BeckRS 2018, 27817 Rn. 6; BVerfG Beschluss vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08, WM 2013, 15, 16; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen, etwa wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Gerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur hierzu unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH Hinweisbeschluss v. 21.3.2018 - I ZR 127/17, BeckRS 2018, 27817 Rn. 6).

  • LG München I, 18.01.2018 - 12 O 3989/17

    Keine Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte für

    Auszug aus OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 18.01.2018, Az. 12 O 3989/17, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des LG München I vom 18.01.2018 zu dem Az. 12 O 3989/17 wird aufgehoben.

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, also allgemein von Bedeutung ist (vgl. BGH Hinweisbeschluss v. 21.3.2018 - I ZR 127/17, BeckRS 2018, 27817 Rn. 6; BVerfG Beschluss vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08, WM 2013, 15, 16; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).
  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, also allgemein von Bedeutung ist (vgl. BGH Hinweisbeschluss v. 21.3.2018 - I ZR 127/17, BeckRS 2018, 27817 Rn. 6; BVerfG Beschluss vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08, WM 2013, 15, 16; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Notars: Bindungswirkung des Urteils

    Auszug aus OLG München, 25.01.2019 - 25 U 623/18
    Auf Grundlage dieser Maßstäbe betreffen die dem Zedenten im Haftpflichtprozess vorgeworfenen Pflichtenverstöße (siehe Anlage K 2, Seiten 25 ff. - von diesen ist hinsichtlich des äußeren Tatbestands der Pflichtwidrigkeit, nicht aber dessen rechtlicher Einordnung auszugehen, vgl. BGH vom 08.12.2010, VersR 2011, 203; Harsdorf-Gebhardt in r + s 2012, 261/263) auch nach Auffassung des Senats und unter Berücksichtigung der Einwendungen der Berufung nicht dessen "Tätigkeit als Rechtsanwalt".
  • OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20

    Gewährung von Deckungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung Gegenstand

    Ist der Rechtsanwalt ausschließlich mit der wirtschaftlich-technischen Mittelfreigabe befasst und liegt der klare Schwerpunkt des Vertrages in der treuhänderischen Entgegennahme des Kapitals und umfasst die anwaltliche Tätigkeit nicht die Prüfung, Vermittlung und Beratung der Vermögensanlage, so fallen entsprechende Pflichtverletzungen nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz (OLG München DStRE 2020, 180 < 184> Rdnr. 34).

    Eine Rechtsberatung war in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht geschuldet; insoweit hätte ebenso ein Dritter tätig werden können, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen war (vgl. zu diesen Erwägungen OLG München DStRE 2020, 180 [184] Rdnr. 33).

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