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   BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00   

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BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00 (https://dejure.org/2000,20009)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00 (https://dejure.org/2000,20009)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2000 - 25 W (pat) 5/00 (https://dejure.org/2000,20009)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00
    Dies ist dann der Fall, wenn der Verkehr bei Kenntnis des Fachwortes in der Abwandlung ohne weiteres Nachdenken den Fachbegriff als solchen erkennt und ihn quasi mit diesem gleichsetzt (vgl dazu BGH GRUR 1994, 803 "TRILOPIROX", 1994, 805 "Alphaferon" und 1995, 48 "Metoproloc"; siehe hierzu auch Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 60 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00
    Dies ist für die Bejahung der Unterscheidungskraft ausreichend, zumal die Anforderungen nach ständiger Rechtsprechung insoweit sehr gering anzusetzen sind (vgl dazu zB BGH WRP 2000, 741 742 liSp-LOGO; GRUR 1999, 1089, 1091 liSp - YES).
  • BPatG, 16.06.1995 - 25 W (pat) 75/92
    Auszug aus BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00
    Ebensowenig wie bei der Verwendung der Bezeichnung "Panzer" für "Fahrräder" (vgl zu diesem Beispiel BPatG GRUR 1995, 737 "BONUS" und BGH GRUR 1998, 465 "BONUS") die Fehlvorstellung aufkommen wird, daß es sich bei den Fahrrädern um Kettenfahrzeuge handeln könnte, liegt die Vorstellung im Bereich des Wahrscheinlichen, daß etwa "Babykost" den Wirkstoff "Eprosartan" enthalten könnte oder "Pflaster und Verbandmaterial" mit diesem Wirkstoff präpariert sein könnten.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00
    Ebensowenig wie bei der Verwendung der Bezeichnung "Panzer" für "Fahrräder" (vgl zu diesem Beispiel BPatG GRUR 1995, 737 "BONUS" und BGH GRUR 1998, 465 "BONUS") die Fehlvorstellung aufkommen wird, daß es sich bei den Fahrrädern um Kettenfahrzeuge handeln könnte, liegt die Vorstellung im Bereich des Wahrscheinlichen, daß etwa "Babykost" den Wirkstoff "Eprosartan" enthalten könnte oder "Pflaster und Verbandmaterial" mit diesem Wirkstoff präpariert sein könnten.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00
    Dies ist für die Bejahung der Unterscheidungskraft ausreichend, zumal die Anforderungen nach ständiger Rechtsprechung insoweit sehr gering anzusetzen sind (vgl dazu zB BGH WRP 2000, 741 742 liSp-LOGO; GRUR 1999, 1089, 1091 liSp - YES).
  • BPatG, 16.10.2007 - 30 W (pat) 40/05
    Im pharmazeutischen Bereich sind jedoch in großem Umfang Markenbildungen üblich, welche die Art, Zusammensetzung, Wirkung oder Indikation des zu kennzeichnenden Präparats jedenfalls für den Fachmann erkennen lassen, was häufig noch nicht einmal für eine Kennzeichnungsschwäche der Marken spricht (vgl. BPatG 25 W (pat) 005/00 - Eprosart in PAVIS PROMA - CD-ROM).
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