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   BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01   

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https://dejure.org/2002,27194
BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01 (https://dejure.org/2002,27194)
BPatG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01 (https://dejure.org/2002,27194)
BPatG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 25 W (pat) 67/01 (https://dejure.org/2002,27194)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01
    Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01
    Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01
    Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen und es bedarf auch keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses, um Unterscheidungskraft zu begründen (vgl BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; EuG GRUR Int. 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01
    Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 67/01
    Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen und es bedarf auch keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses, um Unterscheidungskraft zu begründen (vgl BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; EuG GRUR Int. 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV).
  • BPatG, 22.01.2014 - 25 W (pat) 528/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.demo" - Unterscheidungskraft - kein

    Soweit in einzelnen Entscheidungen des Bundespatentgerichts und des Harmonisierungsamts der Einzelbuchstabe "i" als warenbeschreibender Hinweis auf den Begriff "Internet" angesehen wurde, ist dem entgegenzuhalten, dass jeweils auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist, wobei in anderen Entscheidungen in einem anderen Sach- und Zeichenzusammenhang eine solche beschreibende Bedeutung verneint wurde, wie z.B. in BPatG 30 W (pat) 011/08 - i.code; BPatG 33 W (pat) 085/02 - iOFFICE; BPatG 25 W (pat) 067/01 - iSite; BPatG 33 W (pat) 110/07 - IPAY und BPatG 30 W (pat) 023/09 - iMRS.
  • BPatG, 10.06.2003 - 33 W (pat) 85/02
    Es handelt sich nur um eine Interpretationsmöglichkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2002, 33 W (pat) 198/02 - "i_Park" und Beschluss des 25. Senats vom 1. August 2002, 25 W (pat) 67/01 - "iSite").
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