Rechtsprechung
BPatG, 12.09.2008 - 25 W (pat) 1/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- markenmagazin:recht
Modern Talking
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Keine Eintragung der Marke "Modern Talking"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Modern Talking" als Marke für Musik- und Medienwesen nicht eintragungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Modern Talking" als Marke für Musikbereich nicht schutzfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Modern Talking" als Marke für Musikbereich nicht schutzfähig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05
SPA II
Auszug aus BPatG, 12.09.2008 - 25 W (pat) 1/07
Dies hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung ebenfalls bestätigt (vgl. BGH, Beschluss v. 13. März 2008 -I ZB 53/05 -SPA II, bisher nur auf der Internet-Seite des BGH veröffentlicht). - BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 147/00
Auszug aus BPatG, 12.09.2008 - 25 W (pat) 1/07
Eine abweichende Beurteilung ist nicht im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 32 W (pat) 141/00 v. 20. Dezember 2000 -"Modern Talking" und 32 W (pat) 147/00 v. 7. Februar 2001 -"Modern Talking" betreffend die Eintragung der identischen Marke "Modern Talking" für weitgehend identische Waren und Dienstleistungen geboten. - BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
CASHFLOW
Auszug aus BPatG, 12.09.2008 - 25 W (pat) 1/07
Denn weder deutschenoch gemeinschaftsrechtliche Voreintragungen sind für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer neu angemeldeten Marke entscheidend, da solche weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung führen (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 25, 26 m. w. Nachw.; BPatG MarkenR 2007, 178 -CASHFLOW). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 12.09.2008 - 25 W (pat) 1/07
Insoweit ist aber zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof in seiner aktuellen, zum Zeitpunkt der vorgenannten Entscheidungen so noch nicht formulierten Rechtsprechung klar gestellt hat, dass weder das Fehlen eines für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eindeutigen und unmittelbar konkret beschreibenden Charakters noch eine vorhandene begriffliche Unschärfe oder Mehrdeutigkeit der als Marke angemeldeten Bezeichnung der Feststellung eines Eintragungshindernisses entgegenstehen (vgl. GRUR 2004, 192 -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 222 -BIOMILD; GRUR 2004, 674 -Postkantoor). - BPatG, 20.12.2000 - 32 W (pat) 141/00
Auszug aus BPatG, 12.09.2008 - 25 W (pat) 1/07
Eine abweichende Beurteilung ist nicht im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 32 W (pat) 141/00 v. 20. Dezember 2000 -"Modern Talking" und 32 W (pat) 147/00 v. 7. Februar 2001 -"Modern Talking" betreffend die Eintragung der identischen Marke "Modern Talking" für weitgehend identische Waren und Dienstleistungen geboten.