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   BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06   

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https://dejure.org/2008,32474
BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06 (https://dejure.org/2008,32474)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06 (https://dejure.org/2008,32474)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 25 W (pat) 121/06 (https://dejure.org/2008,32474)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Zwar ist es abweichend vom markenrechtlichen Grundsatz einer Berücksichtigung aller Markenbestandteile nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können, so dass eine Identität oder eine Ähnlichkeit solcher Bestandteile mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke eine Verwechslungsgefahr begründen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, GRUR 2005, 1042 Tz 28/29 = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60 Tz 17 - coccodrillo, jeweils m. w. N.).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 5.4.2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; Urt. v. 22.7.2004 - ) ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Er ist daher nicht geeignet, als kennzeichnungskräftiger Stammbestandteil einer Zeichenserie der Widersprechenden zu wirken oder die Annahme einer engen Verbindung der Unternehmen zu begründen, wobei auch zu beachten ist, dass namentlich auf dem Gebiet der Arzneimittel mehr als auf anderen Warengebieten übereinstimmende Zeichenbestandteile mit sachbezogenem Begriffsinhalt oder begrifflichem Anklang anzutreffen sind und diesen dort daher jedenfalls für sich allein gesehen eher die Eignung fehlt, die Vorstellung einer übereinstimmenden Herkunft auszulösen (vgl. BGH, GRUR 2006, 937 - Ichthyol II).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    In klanglicher Hinsicht ist hingegen mit der Widersprechenden ohne weiteres davon auszugehen, dass weite Teile des Fachverkehrs wie auch die ebenfalls zu berücksichtigenden allgemeinen Verkehrskreise, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), die Widerspruchsmarke wie "Leif" und damit klanglich übereinstimmend mit dem Wortbestandteil "Life" der angegriffenen Marke aussprechen werden.
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Der Schutzumfang eines Zeichens, das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe anlehnt, ist aber nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen trotz dieser Anlehnung seine Schutzfähigkeit verleihen, eng zu bemessen, um eine Erstreckung des aus dem geschützten Zeichen fließenden Ausschließlichkeitsrechts auf die beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe zu vermeiden (vgl. BGH, GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus, Urteil vom 14. Februar 2008 I ZR 162/05 Tz. 22 - HEITEC; bisher nur auf der Internet-Seite des BGH veröffentlicht).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Der Schutzumfang eines Zeichens, das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe anlehnt, ist aber nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen trotz dieser Anlehnung seine Schutzfähigkeit verleihen, eng zu bemessen, um eine Erstreckung des aus dem geschützten Zeichen fließenden Ausschließlichkeitsrechts auf die beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe zu vermeiden (vgl. BGH, GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus, Urteil vom 14. Februar 2008 I ZR 162/05 Tz. 22 - HEITEC; bisher nur auf der Internet-Seite des BGH veröffentlicht).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Dabei ist der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn)Gehalt zu ermitteln, wobei für die Annahme einer Verwechslungsgefahr regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH, GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 5.4.2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; Urt. v. 22.7.2004 - ) ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Dabei ist der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn)Gehalt zu ermitteln, wobei für die Annahme einer Verwechslungsgefahr regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH, GRUR 2003, 1044, 1046 - Kelly; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    GRUR 2006, 513 Malteserkreuz).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - U 204/01

    Internationale Zuständigkeit bei einem Transportvertrag

    Auszug aus BPatG, 30.09.2008 - 25 W (pat) 121/06
    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 5.4.2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; Urt. v. 22.7.2004 - ) ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 539/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "apo-grün" - Unterscheidungskraft - kein

    Zwar sind im Werbesprachgebrauch durchaus vergleichbar gebildete schlagwortartige Begriffsbildungen nachweisbar, bei denen ein Substantiv sprachregelwidrig durch ein nachgestelltes Adjektiv nach verschiedenen Gesichtspunkten modifiziert wird (vgl. BPatG 29 W (pat) 505/12 - Energie Innovativ; 30 W (pat) 162/05 - Gelenk-Aktiv; 25 W (pat) 121/06 - Life-Vital).
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