Rechtsprechung
BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- markenmagazin:recht
§ 43 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 MarkenG i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 115 Abs. 2, 116 Abs. 1 MarkenG
Prinzessin von Hohenzollern - damm-legal.de
§§ 43 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §§ 107 Abs. 1, 115 Abs. 2, 116 Abs. 1 MarkenG
Inhalt des Nachweises für eine Markenbenutzung - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede - rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede - - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Umsatzzahlen: Zum Nachweis der Benutzung von Marken
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98
Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der …
Auszug aus BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10
Aus der von der Widersprechenden genannten Entscheidung BGH GRUR 2000, 510 - CONTURA ergibt sich für die Beurteilung der von ihr eingereichten Benutzungsunterlagen nichts Gegenteiliges. - EuGH, 11.03.2003 - C-40/01
Ansul
Auszug aus BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10
Wenn auch an den erforderlichen Umfang der Benutzung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 53) und insoweit alle Umstände des Einzelfalles relevant sein können (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, Tz. 38 ff. - Ansul/Ajax), so müssen Angaben zum Umfang der Benutzung den registrierten Waren und/oder Dienstleistungen auch konkret zugeordnet werden können. - BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10
Ist bereits die Erklärung, dass eine erhobene Nichtbenutzungseinrede nicht aufrechterhalten werde, nicht als Verzicht auf diese Einrede anzusehen (vgl. BGH GRUR 2000, 886, III.3.a) - Bayer/BeiChem), so gilt dies erst recht, wenn - wie hier - die Markeninhaberin in der Erinnerungsbegründung vom 26. März 2009 hinsichtlich der Benutzungsfrage sich darauf beschränkt, das Ergebnis des Erstprüfers wiederzugeben, und in der Sache lediglich zur Frage der Verwechslungsgefahr zu argumentieren.