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   BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04   

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BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04 (https://dejure.org/2005,30954)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04 (https://dejure.org/2005,30954)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 25 W (pat) 30/04 (https://dejure.org/2005,30954)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Vielmehr kann einer Marke die Unterscheidungskraft in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (st. Rspr.; zuletzt EuGH, MarkenR 2004, 111, 113 - BIOMILD/Campina Melkunie; EuGH, MarkenR 2004, 99, 107 - KPN/Postkantoor).

    Entscheidend sei vielmehr, ob der von der Wortkombination erweckte Eindruck in seiner Gesamtheit hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenstellung der Bestandteil entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina-Melkunie).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - Cityservice; MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Vielmehr kann einer Marke die Unterscheidungskraft in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (st. Rspr.; zuletzt EuGH, MarkenR 2004, 111, 113 - BIOMILD/Campina Melkunie; EuGH, MarkenR 2004, 99, 107 - KPN/Postkantoor).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - Cityservice; MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft aufweist, ist unter Berücksichtigung der angesprochenen Verkehrskreise, der konkret gewählten Sprachform und den insoweit üblichen Bezeichnungsgewohnheiten auf dem maßgeblichen Dienstleistungssektor zu beurteilen, wobei grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl zur st. Rspr. BGH MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 44 - 60) - Libertel; Grur Int 2004, 631, 634 (Tz. 44 - 48) - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943, 944 (Tz. 25) - SAT.2).
  • BPatG, 30.03.2004 - 24 W (pat) 167/03
    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Angesichts der Üblichkeit von rein sachbezogenen Second-Level-Domains in Internet-Adressen, die häufig nicht zur Web-Seite eines bestimmten Anbieters von Waren oder Dienstleistungen führen, sondern zu themenbezogenen Web-Seiten mit Links zu verschiedenen Anbietern, wird der Verkehr in dieser nach Art einer Internet-Adresse gebildeten Marke trotz des Umstandes, dass Internet-Adressen grundsätzlich nur einmal vergeben werden, nur einen Sachhinweis auf ein Internet-Portal zu Fragen und Themen der Gesundheit sehen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 167/03 - handy.com).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Soweit sich dem Verkehr aufgrund der verallgemeinernden Aussage der Bezeichnung die damit im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte nicht ohne weiteres sofort erschließen, steht dies einem Verständnis als bloße Sachangabe nicht entgegen (vgl BGH MarkenR 2000, 330 - Bücher für eine bessere Welt; BGH MarkenR 2001, 408 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Diese Zielrichtung des Gesetzes kann und muss vor allem in Zweifelsfällen bei der Auslegung der Vorschrift beachtet werden (vgl. BPatG, GRUR 2004, 333, 334 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 44 - 60) - Libertel; Grur Int 2004, 631, 634 (Tz. 44 - 48) - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943, 944 (Tz. 25) - SAT.2).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
    Wenn eine Marke die Herkunftsfunktion nicht erfüllen kann, darf sie nicht der freien Verwendbarkeit entzogen und Gegenstand eines Ausschließlichkeitsrechts werden (vgl. EuGH GRUR Int 2004, 631, 634 (Tz. 44 - 46) - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 20.09.2005 - 24 W (pat) 34/01
    (vgl. etwa 29 W (pat) 120/98 "http://www.patent.de"; 29 W (pat) 281/98 "WEB.DE"; BPatG BlPMZ 2000, 294 "http://www.cyberlaw.de"; 24 W (pat) 167/03 "handy.com"; 25 W (pat) 30/04 "Gesundheitswerkstatt.de").

    Solche nach Art einer Internet-Adresse gestalteten Marken sind - wie von Rechtsprechung und Literatur anerkannt - im Einzelfall nach den allgemeinen markenrechtlichen Kriterien zu beurteilen (vgl dazu aus der Rspr des BPatG etwa BPatG BlPMZ 2000, 294 "http://www.cyberlaw.de"; 24 W (pat) 167/03 "handy.com"; 25 W (pat) 30/04 "Gesundheitswerstatt.de; 32 W (pat) 119/99 "yingyang.de"; 27 W (pat) 216/00 "1stBavarianOnlineshop.com"; 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; 33 W (pat) 269/00 "EquityStory.com"; 29 W (pat) 31/01 "bayerischerundschau.de"; 25 W (pat) 161/01 "getyourcar.de"; 32 W (pat) 95/01 "www.wirspielenlotto.de"; 33 W (pat) 36/02 "Garagenpark.de"; 25 W (pat) 249/02 "ifinance.de"; 33 W (pat) 271/02 "Cyber-Communication.Com"; 24 W (pat) 28/03 "ANWALTSTELEFON.de"; aus der Spruchpraxis des HABM zB R77/99-2 "WWW.PRIMEBROKER.COM"; R610/99-2 "worldsport.com"; R866/99-3 "SOFTWARE.COM"; R589/99-2 "INTERNET.COM"; R576/99-2 "INTERNETNEWS.COM"; R638/00-4 "BUY.COM"; R989/00-3 "deal4free.com"; R305/01-3 "PETS.COM"; R834/01-2 "LISTEN.COM"; R695/01-1 "SportsBet.com"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; aus der Literatur Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 119; Ekey/Klippel, Markenrecht, 2003, § 8 Rdn 20; Fezer, WRP 2000, 669, 670 f.).

    So führt eine derartige URL häufig zu einer Web-Site - etwa einem Portal -, die zwar Informationen zu einem bestimmten Thema enthält, aber deren Urheber nicht erkennen lässt (vgl etwa BPatG BlPMZ 2000, 294 "http://www.cyberlaw.de"; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 167/03 "handy.com"; 25 W (pat) 30/04 "Gesundheitswerkstatt.de).

  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 520/23
    (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff "Werkstatt" ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser - insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen - nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 522/23
    (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff "Werkstatt" ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser - insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen - nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Vielmehr wird "Werkstatt" gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet und hierbei als Einrichtung, Veranstaltung oder Portal sowie Arbeitsstätte bzw. jegliche Art von Arbeitsraum verstanden (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 08.06.2005, 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; Beschluss vom 21.02.2008, 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; Beschluss vom 17.12.2009, 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; Beschluss vom 27.09.2011, 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
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