Rechtsprechung
BPatG, 25.11.2009 - 25 W (pat) 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
"WM 2010″ Fehlende Unterscheidungskraft einer Buchstaben- und Zahlenkombination als Marke - openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"WM 2010" fehlt Unterscheidungskraft als Marke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Markenschutz für "WM 2010"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"WM 2010" als Marke für Kleidung und Süßigkeiten nicht eintragbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Markenfähigkeit der Bezeichnung "WM 2010" für Kleidung und Süßwaren
Papierfundstellen
- K&R 2010, 215
- SpuRt 2010, 206
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 25 W (pat) 38/09
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).
Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
- EuG - T-446/08 (anhängig)
FIFA / OHMI - Ferrero (WM 2006)
Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 25 W (pat) 38/09
Desweiteren beantragt sie, das Beschwerdeverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Löschungsverfahrens betreffend die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" der FIFA (EuG Case T-446/08) auszusetzen.Das Löschungsverfahren betreffend die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" der FIFA (EuG Case T-446/08) ist nicht vorgreiflich.
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 25 W (pat) 38/09
Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 25.11.2009 - 25 W (pat) 38/09
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).