Rechtsprechung
BPatG, 07.04.2011 - 25 W (pat) 502/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Das leise Labor" - keine Unterscheidungskraft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Das leise Labor" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "Das leise Labor" bei Verwendung für elektronische Messgeräte
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Das leise Labor" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Das leise Labor" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wortfolge "Das leise Labor" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für "Elektronische Messgeräte" eintragbar
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 25 W (pat) 502/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; GRUR 2004, 943, Tz. 23, 24 - SAT.2; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).Keine Unterscheidungskraft besitzen danach insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - "Postkantoor").
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 25 W (pat) 502/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; GRUR 2004, 943, Tz. 23, 24 - SAT.2; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 25 W (pat) 502/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; GRUR 2004, 943, Tz. 23, 24 - SAT.2; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 25 W (pat) 502/11
Keine Unterscheidungskraft besitzen danach insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - "Postkantoor"). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 07.04.2011 - 25 W (pat) 502/11
Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel).
- BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 522/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Das Limo" - keine Unterscheidungskraft
Denn bei dieser Verbindung handelt es sich um ein in der Werbesprache häufig verwendetes übliches Stilmittel, das sich nicht dazu eignet, der Wortfolge den Charakter einer Sachangabe zu nehmen und insgesamt herkunftshinweisend zu wirken (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 21/11 - Der Volksmotor; 32 W (pat) 76/04 - Das Jugendgericht; 25 W (pat) 502/11 - Das leise Labor; die Entscheidungen sind allesamt über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).