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   BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13   

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BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13 (https://dejure.org/2016,911)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13 (https://dejure.org/2016,911)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 25 W (pat) 526/13 (https://dejure.org/2016,911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichung "Kiez-Waren St. Pauli" für Waren aus dem Bereich Brotaufstrich, Bonbons und alkoholische Getränke unter dem Gesichtspunkt der Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kiez-Waren St. Pauli" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Kiez-Waren St. Pauli" besitzt keine markenrechtliche Unterscheidungskraft

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rotlichtfalle: "Kiez-Waren St. Pauli" mangels Unterscheidungskraft und aufgrund bestehendem Freihaltebedürfnis nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272 Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).

    Für die Beurteilung der Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord).

    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 30 -Chiemsee; GRUR 2004, 16 Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 30 -Chiemsee; GRUR 2004, 16 Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist aber eine ausschließlich aus beschreibenden Begriffen bestehende Wortfolge oder auch Wortneubildung im allgemeinen ebenfalls beschreibend, sofern kein merklicher Unterschied zwischen der Kombination der Wörter und der bloßen Summe der Bestandteile besteht (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 196 bis 198 und Rn. 505-507 mit zahlreichen Rspr.nachw.; z. B. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39-41 - BIOMILD; EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 34-37 - BioID).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272 Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272 Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Zum anderen darf auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - GRILL MEISTER; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Zum einen können aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden (BGH GRUR 2013, 522 Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Zum anderen darf auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - GRILL MEISTER; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist aber eine ausschließlich aus beschreibenden Begriffen bestehende Wortfolge oder auch Wortneubildung im allgemeinen ebenfalls beschreibend, sofern kein merklicher Unterschied zwischen der Kombination der Wörter und der bloßen Summe der Bestandteile besteht (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 196 bis 198 und Rn. 505-507 mit zahlreichen Rspr.nachw.; z. B. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39-41 - BIOMILD; EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 34-37 - BioID).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 28.01.2016 - 25 W (pat) 526/13
    Für die Beurteilung der Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord).
  • BPatG, 25.04.2019 - 26 W (pat) 44/17
    ccc) Hamburg ist eine geographische Herkunftsangabe, nämlich der Name der zweitgrößten Stadt Deutschlands, die mit der Reeperbahn im Stadtteil St. Pauli ein weltweit bekanntes Rotlicht- und Vergnügungsviertel besitzt (BPatG 25 W (pat) 526/13 - Kiez-Waren St. Pauli).
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