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   BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17   

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BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17 (https://dejure.org/2018,50408)
BPatG, Entscheidung vom 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17 (https://dejure.org/2018,50408)
BPatG, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 25 W (pat) 582/17 (https://dejure.org/2018,50408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir steuern Ihre Steuern" - Beschreibung des Aufgabenfelds steuerberatender Berufe - werbeübliche Anpreisung und Sachaussage - fehlende Unterscheidungskraft - produktunabhängig unterscheidungsungeeigneter Aussagesatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 733
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Es ist auch nicht erforderlich, dass sie einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil enthalten oder in ihrer Gesamtheit einen besonderen phantasievollen Überschuss aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr in Slogans bzw. werblich-sachbezogenen Wortfolgen regelmäßig dann keinen Herkunftshinweis sieht, wenn der Slogan eine bloße Werbefunktion ausübt, die z. B. darin besteht, die Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen anzupreisen, es sei denn, dass die Werbefunktion im Vergleich zu ihrer behaupteten Herkunftsfunktion offensichtlich von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 526/19
    Da das Anmeldezeichen somit nur als eine nach außen gerichtete Botschaft eines Abiturjahrgangs verstanden wird und keine Verbindung zu den beanspruchten Waren, wie z. B. der Milka-Slogan: "Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt", zu einem bestimmten Unternehmen, wie z. B. der Opel-Slogan: "Wir haben verstanden" oder zum Konsumenten, wie z. B. "Jung, Schwung, Spannung - Yogurette", herstellt, ist es nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu wirken (vgl. BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols.; 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus).

    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    a) Zunächst stammt dieser Beschluss vom 24. Oktober 2012, 1iegt also schon mehr als acht Jahre zurück und konnte daher die Entscheidungen des BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols., 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus sowie das Urteil des EuGH und die Beschlüsse des BGH zum Wortzeichen "#darferdas?" nicht berücksichtigen.

    Die im Verfahren des BPatG 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern aus ähnlichen Gründen zugelassene Rechtsbeschwerde ist nicht eingelegt worden.

  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Da das Anmeldezeichen somit nur als eine nach außen gerichtete Botschaft eines Abiturjahrgangs verstanden wird und keine Verbindung zu den beanspruchten Waren, wie z. B. der Milka-Slogan: "Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt", zu einem bestimmten Unternehmen, wie z. B. der Opel-Slogan: "Wir haben verstanden" oder zum Konsumenten, wie z. B. "Jung, Schwung, Spannung - Yogurette", herstellt, ist es nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu wirken (vgl. BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols.; 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus).

    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    a) Zunächst stammt dieser Beschluss vom 24. Oktober 2012, 1iegt also schon mehr als acht Jahre zurück und konnte daher die Entscheidungen des BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols., 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus sowie das Urteil des EuGH und die Beschlüsse des BGH zum Wortzeichen "#darferdas?" nicht berücksichtigen.

    Die im Verfahren des BPatG 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern aus ähnlichen Gründen zugelassene Rechtsbeschwerde ist nicht eingelegt worden.

  • BPatG, 26.09.2022 - 26 W (pat) 572/20
    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; 26 W (pat) 525/19 - ABI auch ohne Kurs am Ziel; 26 W (pat) 526/19 - ABI wir sind inselreif; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    Die in den Verfahren des BPatG 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 26 W (pat) 525/19 - ABI auch ohne Kurs am Ziel und 26 W (pat) 526/19 - ABI wir sind inselreif aus ähnlichen Gründen zugelassenen Rechtsbeschwerden sind nicht eingelegt worden.

  • BPatG, 21.08.2023 - 28 W (pat) 24/18
    Die angegebene Markenform mit der Beschreibung und der Position der Gestaltung und diese Waren sind miteinander nicht kompatibel, so dass hierfür die Funktion der Marke nicht erfüllt werden kann und die Gestaltung nicht geeignet ist, als Hinweis auf die Herkunft dieser Waren aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen (vgl. in entsprechender Weise im Anmeldeverfahren die Feststellung eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei unsinnigem und widersprüchlichem Verzeichnis in der Entscheidung des 25. Senats vom 06.12.2018, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; Feststellung, wonach der Schutz ins Leere geht etwa auch BPatG GRUR 2019, 403 Rn. 23 - Farbmarke Grün/Orange mit Verweis auf EuG T-81/16 Pirelli Tyre Spa/EuIPO; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 32 Rn. 105).
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