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   BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08   

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BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08 (https://dejure.org/2009,30224)
BPatG, Entscheidung vom 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08 (https://dejure.org/2009,30224)
BPatG, Entscheidung vom 29. September 2009 - 25 W (pat) 68/08 (https://dejure.org/2009,30224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Unterscheidungskraft von angemeldeten Marken

  • kanzlei.biz

    Unterscheidungskraft von angemeldeten Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Da eine Beschränkung auf rezeptpflichtige Arzneimittel auf Seiten der Widerspruchsmarke nicht gegeben ist, sind neben dem Fachverkehr ferner auch Endverbraucher als maßgebliche Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 -SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 -Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL).
  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Zugunsten der Widersprechenden ist aber im Rahmen der Integrationsfrage aufgrund der "erweiterten Minimallösung" von einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke für "Analgetika/Antirheumatika" entsprechend der Hauptgruppe 5 der "Roten Liste" allgemein und mangels entgegenstehender Festschreibung im Warenverzeichnis ohne Beschränkung auf eine Rezeptpflicht und bestimmte Darreichungsformen auszugehen (vgl. BPatGE 41, 267, 270 -Taxanil/Taxilan; BPatG, GRUR 2001, 513 -CEFABRAUSE/CEFASEL; BPatG, MarkenR 2004, 361, 362 CYNARETTEN/Circanetten).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob die beiderseitigen Waren in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen -insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsoder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte -so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 (Nr. 23) -Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; Ströbele/Hacker MarkenG m. w. N.).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob die beiderseitigen Waren in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen -insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsoder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte -so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 (Nr. 23) -Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; Ströbele/Hacker MarkenG m. w. N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Da eine Beschränkung auf rezeptpflichtige Arzneimittel auf Seiten der Widerspruchsmarke nicht gegeben ist, sind neben dem Fachverkehr ferner auch Endverbraucher als maßgebliche Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 -SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 -Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Zugunsten der Widersprechenden ist aber im Rahmen der Integrationsfrage aufgrund der "erweiterten Minimallösung" von einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke für "Analgetika/Antirheumatika" entsprechend der Hauptgruppe 5 der "Roten Liste" allgemein und mangels entgegenstehender Festschreibung im Warenverzeichnis ohne Beschränkung auf eine Rezeptpflicht und bestimmte Darreichungsformen auszugehen (vgl. BPatGE 41, 267, 270 -Taxanil/Taxilan; BPatG, GRUR 2001, 513 -CEFABRAUSE/CEFASEL; BPatG, MarkenR 2004, 361, 362 CYNARETTEN/Circanetten).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 29.09.2009 - 25 W (pat) 68/08
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • BPatG, 07.10.2013 - 30 W (pat) 106/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Diclodolor/Diclac dolo" - zur rechtserhaltenden

    Ob insoweit angesichts ihres anderen Hauptzwecks, ihrer andersartigen Beschaffenheit und Herstellungsweise von einer nur geringen (unterdurchschnittlichen) Ähnlichkeit auszugehen ist, bedarf keiner abschließenden Entscheidung, da auch bei normaler Ähnlichkeit (so BPatG 25 W (pat) 160/95 - Clorocef; 30 W (pat) 85/06 - AC-S.; 25 W (pat) 68/08 - Cefasan/CHEPHASAAR; Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 15. Aufl., S. 21 mittlere Spalte zu "Babynahrung") eine Verwechslungsgefahr nicht besteht.

    Keine Ähnlichkeit wegen fehlender Berührungspunkte, insbesondere auch im Vertrieb und Verwendungszweck, besteht hingegen zwischen den von der Widerspruchsmarke beanspruchten "Analgetika und Antirheumatika" und den von der angegriffenen Marke beanspruchten "Fungiziden, Herbiziden" (BPatG 30 W (pat) 65/07 - DOLORFEN) sowie "Mitteln zur Vertilgung von schädlichen Tieren" (BPatG 25 W (pat) 68/08 - Cefasan/CHEPHASAAR).

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