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   BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07   

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BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07 (https://dejure.org/2008,35749)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07 (https://dejure.org/2008,35749)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2008 - 25 W (pat) 79/07 (https://dejure.org/2008,35749)
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  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls und vor allem der Waren- bzw. Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vorzunehmen (zur ständigen Rspr. vgl. BGH MarkenR 2005, 519 Rn. 12 - coccodrillo; MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO).

    Vielmehr ist nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen ein einzelner Zeichenbestandteil den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart prägt, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen und wegen der hinreichenden Ähnlichkeit mit einer anderen Marke beim Publikum die Gefahr von Verwechslungen auch im Gesamteindruck besteht (ständige Rspr. des BGH MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 406 Tz. 18 - SIERRA ANTIGUO).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls und vor allem der Waren- bzw. Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vorzunehmen (zur ständigen Rspr. vgl. BGH MarkenR 2005, 519 Rn. 12 - coccodrillo; MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO).

    Vielmehr ist nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen ein einzelner Zeichenbestandteil den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart prägt, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen und wegen der hinreichenden Ähnlichkeit mit einer anderen Marke beim Publikum die Gefahr von Verwechslungen auch im Gesamteindruck besteht (ständige Rspr. des BGH MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 406 Tz. 18 - SIERRA ANTIGUO).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Dementsprechend werden sich dann auch die angesprochenen allgemeinen Verkehrskreise, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), bei Wahrnehmung der Marke allein an dem Begriff orientieren und die Marke mit diesem Namen wiedergeben und benennen.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls und vor allem der Waren- bzw. Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vorzunehmen (zur ständigen Rspr. vgl. BGH MarkenR 2005, 519 Rn. 12 - coccodrillo; MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 172/99

    Durch Änderung der Rechtsprechung bedingte Reduzierung markenrechtlicher

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Denn in diesen Fällen waren - ebenso wie in vergleichbar entschiedenen Fällen des BPatG wie z. B. "Noelle CLARIS / Claris" (GRUR 2002, 70, 71) - die Namensbestandteile im Gesamteindruck der Marke ihrer Größe und Stellung nach gleichgewichtig nebeneinander bzw. untereinander angeordnet.
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Dem steht insbesondere nicht der vom Bundesgerichtshof vor allem in den Entscheidungen GRUR 2000, 233, 234f. "RAUSCH / ELFI RAUCH" und GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link" formulierte Erfahrungssatz entgegen, dass sich der Verkehr in aller Regel an dem aus Vor- und Familiennamen gebildeten Gesamtnamen orientiere.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Dem steht insbesondere nicht der vom Bundesgerichtshof vor allem in den Entscheidungen GRUR 2000, 233, 234f. "RAUSCH / ELFI RAUCH" und GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link" formulierte Erfahrungssatz entgegen, dass sich der Verkehr in aller Regel an dem aus Vor- und Familiennamen gebildeten Gesamtnamen orientiere.
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Aufgrund der klanglichen Identität des den Gesamteindruck der angegriffenen Marke prägenden Bestandteils "ALTHOFF" mit der Widerspruchsmarke weisen beide Marken jedenfalls im Klangbild eine verwechslungsbegründende Markenähnlichkeit auf, was für eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ausreicht (vgl. BGH MarkenR 2008, 325, 329 Tz. 37 - idw; MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 - HEITEC).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls und vor allem der Waren- bzw. Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vorzunehmen (zur ständigen Rspr. vgl. BGH MarkenR 2005, 519 Rn. 12 - coccodrillo; MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 26.10.2008 - 25 W (pat) 79/07
    Aufgrund der klanglichen Identität des den Gesamteindruck der angegriffenen Marke prägenden Bestandteils "ALTHOFF" mit der Widerspruchsmarke weisen beide Marken jedenfalls im Klangbild eine verwechslungsbegründende Markenähnlichkeit auf, was für eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ausreicht (vgl. BGH MarkenR 2008, 325, 329 Tz. 37 - idw; MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 - HEITEC).
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