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   BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14   

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https://dejure.org/2016,7405
BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14 (https://dejure.org/2016,7405)
BPatG, Entscheidung vom 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14 (https://dejure.org/2016,7405)
BPatG, Entscheidung vom 07. April 2016 - 25 W (pat) 86/14 (https://dejure.org/2016,7405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Snowden" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer bösgläubigen Anmeldung der Marke "Snowdon" für Waren aus dem Bereich Back- und Konditorwaren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Snowden" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14
    b) Ein sittenwidriger Markenerwerb kann auch darin liegen, dass der Markeninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen mit dem Ziel eintragen lässt, den schutzwürdigen Besitzstand des Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzers zu sperren (BGH, GRUR 2008, 160 Rn. 18 - CORDARONE; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14
    b) Ein sittenwidriger Markenerwerb kann auch darin liegen, dass der Markeninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen mit dem Ziel eintragen lässt, den schutzwürdigen Besitzstand des Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzers zu sperren (BGH, GRUR 2008, 160 Rn. 18 - CORDARONE; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14
    (BGH, GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14
    Das Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG soll im Interesse der Rechtssicherheit das Entstehen ungerechtfertigter Markenrechte bereits im Eintragungsverfahren verhindern (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015, Az. I ZB 69/14 Rn. 16 - Glückspilz).
  • BPatG, 13.06.2018 - 26 W (pat) 539/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harald Juhnke" - Zurückweisungsbeschluss des DPMA

    ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Dienstleistungen das Leben oder Wirken von Harald Juhnke zum Gegenstand haben oder im künstlerischen Stil Harald Juhnkes erbracht werden sollen (vgl. BPatG 25 W (pat) 86/14 - Snowden).
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