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BPatG, 16.06.2009 - 25 W (pat) 54/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 16.06.2009 - 25 W (pat) 54/08
- BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 16.06.2009 - 25 W (pat) 54/08
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 -PICASSO; GRUR 1998, 387, 389 f. -Sabèl/Puma). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 16.06.2009 - 25 W (pat) 54/08
In der Malteserkreuz-Entscheidung (BGH GRUR 2006, 859), auf die sich die Beschwerdeführerin für ihre Auffassung beruft, es reiche für eine Verwechslungsgefahr aus, wenn die Widerspruchsmarke lediglich ähnlich mit selbständig kennzeichnender Funktion übernommen werde, hat der BGH über die Verwechslungsgefahr nicht abschließend entschieden. - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 16.06.2009 - 25 W (pat) 54/08
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 -PICASSO; GRUR 1998, 387, 389 f. -Sabèl/Puma). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 16.06.2009 - 25 W (pat) 54/08
Anzuknüpfen ist dabei an das Verbraucherleitbild des EuGH, der auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der entsprechenden Waren abstellt (EuGH GRUR 2004, 943 -SAT.2).
- BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Maalox/Melox-GRY
Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 25 W (pat) 54/08, juris). - OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13
"L-Thyrox"
Der Entscheidung "Maalox/Melox-GRY" (GRUR 2012, 64), in der der Bundesgerichtshof sowohl auf die Fachkreise als auch die Verbraucher abgestellt hat, lässt sich ebensowenig wie der vorausgegangenen Entscheidung des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 16.6. 2009 - 25 W (pat) 54/08 - BeckRS 2009, 18232) entnehmen, ob sie ein rezeptpflichtiges Medikament betraf.