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   EuGH, 04.04.1968 - 25/67   

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EuGH, 04.04.1968 - 25/67 (https://dejure.org/1968,766)
EuGH, Entscheidung vom 04.04.1968 - 25/67 (https://dejure.org/1968,766)
EuGH, Entscheidung vom 04. April 1968 - 25/67 (https://dejure.org/1968,766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    1 . POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - KUMULATIVE MEHRPHASENSTEUER - DURCHSCHNITTSSÄTZE FÜR EINGEFÜHRTE WAREN ODER GRUPPEN VON WAREN IM SINN VON ARTIKEL 97 ABSATZ 1 - KEINE RECHTE DER EINZELNEN

  • EU-Kommission

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch; Umsatzsteuerausgleich bei Einfuhrwaren

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 97; ; EWGV Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 97; EWGV Art. 95
    1. POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - KUMULATIVE MEHRPHASENSTEUER - DURCHSCHNITTSSÄTZE FÜR EINGEFÜHRTE WAREN ODER GRUPPEN VON WAREN IM SINN VON ARTIKEL 97 ABSATZ 1 - KEINE RECHTE DER EINZELNEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.04.1968 - 28/67

    Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn

    Auszug aus EuGH, 04.04.1968 - 25/67
    In seinem auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs ergangenen Urteil vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 hat der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 97 keine unmittelbaren Wirkungen erzeugt und keine individuellen Rechte begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben.

    aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 28/67 vom 3. April 1968.

    des Generalanwalts Herrn Joseph Gand (Siehe Rechtssache 28/67 Seite 237 ff.) 332.

  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    ..............." Der Gerichtshof entschied hierüber durch Urteil vom 4. April 1968 (Rechtssache 25/67; EuGH/XIV-3/1968, 313 ff.).

    a) Mit Schriftsatz vom 2. Mai 1968 beantragte die Firma Milchkontor gemäß Artikel 67 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, das Urteil in der Rechtssache 25/67 so zu ergänzen, daß die Fragen Nr. 2, 3, 5, 7, 8 c und 10 a - c des vorlegenden Gerichts beantwortet würden.

    Können alle Gegenstände, denen gleichartige oder vergleichbare inländische Gegenstände gegenüberstehen und für die nicht ein vom Regelsatz abweichender Umsatzausgleichsteuersatz besteht, eine Warengruppe im Sinne von Artikel 97 EWG-Vertrag bilden? 5. Wenn die Deklaration des zur Rechtsetzung befugten Organs eines Mitgliedstaats allein nicht ausreicht, einen Durchschnittssatz festzulegen, oder wenn alle Gegenstände, denen gleichartige oder vergleichbare inländische Gegenstände gegenüberstehen und für die nicht ein vom Regelsatz abweichender Umsatzausgleichsteuersatz besteht, nicht eine Gruppe von Waren im Sinne von Artikel 97 EWG-Vertrag bilden können, wird um Beantwortung der Fragen 8, 9 und 10 aus dem Vorlagebeschluß des Finanzgerichts des Saarlandes vom 19. Juni 1967 [in der Rechtssache 25/67] gebeten, deren ausdrückliche Wiederholung durch eine Bezugnahme auf die Fragen dieses Vorlagebeschlusses ersetzt wird." (Vgl. oben I 2.).

    b) Zu den Fragen 1 und 2 Trotz der oben erwähnten Urteile des Gerichtshofes bestehe weiterhin Unsicherheit über den Inhalt von Artikel 97, da bestimmte Formulierungen dieser Urteile "auslegungsfähig und wohl auch auslegungsbedürftig [sind]"; das vorlegende Gericht bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Wendung "Hat ein Staat von der in Artikel 97 erteilten Erlaubnis Gebrauch gemacht" (Urteil 25/67, a.a.O., S. 331) sowie auf den Ausdruck "ordnungsgemäß [Gebrauch machen]" (Urteil 28/67, a.a.O., S. 234).

    d) Zu Frage 5 Das vorlegende Gericht verweist hierzu auf seine Ausführungen in der Rechtssache 25/67 (zusammengefaßt in dem vom Gerichtshof in dieser Sache erlassenen Urteil, a.a.O., S. 317).

    a) Die vorliegenden Fragen stimmten weitgehend mit den Fragen überein, die dasselbe Gericht in demselben Ausgangsverfahren dem Gerichtshof bereits einmal unterbreitet habe (Rechtssache 25/67); allenfalls die gegenwärtigen Fragen 3 und 4 seien durch die Vorabentscheidung in dieser Rechtssache nocht nicht beantwortet worden.

    Was die Frage 1 b betrifft, so sei sie nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 25/67 und 28/67 zu bejahen.

    c) Die Kommission verweist hinsichtlich der Beantwortung der Frage 3 auf ihre Stellungnahme in der Rechtssache 25/67.

    C - Zu Frage 5 a) Die Firma Milchkontor bedauert, daß der Gerichtshof die vorliegend erneut aufgeworfenen Fragen nicht bereits in seinem Urteil 25/67 beantwortet habe.

    Zum zweiten Teil der fünften Frage verweist die Kommission auf ihre Ausführungen in der Rechtssache 25/67.

    Der Gerichtshof habe diese Fragen bereits in seinem - in der Rechtssache 25/67 als Vorabentscheidung auf eine Vorlage des gleichen Gerichts im gleichen Ausgangsverfahren erlassenen - Urteil vom 4. April 1968 beantwortet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor GmbH gegen Hauptzollamt Saarbrücken.

    Durch einen Beschluß vom 19. Juni 1967, der unter der Nummer 25/67 in das Register des Gerichtshofes eingetragen wurde, legte das Finanzgericht des Saarlandes Ihnen damals zwölf Fragen vor, von denen einige den Fragen gleichen oder ähnlich waren, die Ihnen damals der Bundesfinanzhof oder andere deutsche Finanzgerichte vorgelegt hatten.

    Da einige Punkte bereits in den Rechtssachen 28/67 und 25/67 erörtert wurden, werde ich mich kurzfassen können, wobei ich Bedacht nehmen werde, bei meinen Ausführungen von dem auszugehen, was als durch Ihre Urteile vom April 1968 ausdrücklich oder auch nur stillschweigend entschieden angesehen werden kann.

    In Ihren Urteilen 28/67 und 25/67 haben Sie den Begriff lediglich dahin bestimmt, daß Durchschnittssätze unbeschadet der Vorschrift von Artikel 97 Absatz 2 die von einem Staat, der von der in Artikel 97 erteilten Erlaubnis Gebrauch gemacht hat, "als solche" eingeführte Sätze seien.

    Die Kommission betont, ihr sei schon im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Aufgabe an einer Antwort auf diese Fragen viel gelegen, die bereits in der Rechtssache 25/67 gestellt waren, allerdings nur hilfsweise, was Sie von der Beantwortung entband.

  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

    7/67, 13/67, 20/67, 25/67, 27/67, 31/67 und 34/67 vom 4. April 1968 (RsprGH XIV, 267 bis 375) auch zur Entscheidung der neu aufgeworfenen Fragen ausreicht.

    13/67 und 25/67, die zu wesentlich eingehenderen Fragen der FG zum Begriff des Durchschnittssatzes im Sinne von Art. 97 EWGV ergangen sind, hat sich der EGH auf diese Auslegung beschränkt.

    So hatte das FG in der Rs. 25/67 gefragt, was unter einem Durchschnittssatz im Sinne von Art. 97 EWGV zu verstehen sei und ob ein im Jahre 1951 eingeführter Regelsteuersatz ein solcher Durchschnittssatz sein könne.

  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    In der Rechtssache 25/67, Abschnitt II Abs. 4 (BZBl 1968, 348, 349) habe der EGH die Beantwortung der vom vorlegenden Finanzgericht (FG) gestellten sechsten Frage, ob in bestimmten Fällen ein "zulässiger Durchschnittssatz" nicht vorliege, ausdrücklich abgelehnt, weil die Frage nur für den Fall gestellt sei, daß der EGH entscheiden sollte, Art. 97 EWGV begründe individuelle Rechte.

    In der Rechtssache 25/67, Abschnitt II Abs. 4 (BZBl 1968, 348, 349) habe der EGH die Beantwortung der vom vorlegenden Finanzgericht (FG) gestellten sechsten Frage, ob in bestimmten Fällen ein "zulässiger Durchschnittssatz" nicht vorliege, ausdrücklich abgelehnt, weil die Frage nur für den Fall gestellt sei, daß der EGH entscheiden sollte, Art. 97 EWGV begründe individuelle Rechte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1975 - 94/74

    Industria Gomma Articoli Vari IGAV gegen Ente nazionale per la cellulosa e per la

    Der Gerichtshof hat wiederholt bekräftigt, daß die Vorschriften der Artikel 95 ff., die die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten beschränken, obgleich sie die Vorschriften über die Zollunion, wie etwa die Verbote von Abgaben gleicher Wirkung wie Zölle, ergänzen, doch vollkommen andere Tatbestände betreffen, so daß ein und derselbe Sachverhalt nicht gleichzeitig unter die Bestimmungen der Artikel 13 oder 30 einerseits und diejenigen des Artikels 95 andererseits fallen kann (Urteile 57/65, Lütticke - Slg. 1966, 257; 25/67, Milch-Fett-und Eier- Kontor -Slg. 1968, 311, und 27/67, Fink-Frucht -Slg. 1968, 333).

    In der Rechtssache 25/67 hat der Gerichtshof ausdrücklich entschieden, "nach dem System des Vertrages [lasse] sich schwerlich annehmen, daß dieselbe Abgabe gleichzeitig eine ,Abgabe gleicher Wirkung' im Sinne der Artikel 9, 12 und 13 und eine ,inländische Abgabe' im Sinne der Artikel 95 und 97 sein kann".

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1974 - 27/74

    Demag AG gegen Finanzamt Duisburg-Süd.

    Weg dafür hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Einfuhrabgaben vorgezeichnet (EuGH 16. Juni 1966, Alfons Lütticke GmbH/Hauptzollamt Saarlouis, 57/65 - Slg. 1966, 267; EuGH 4. April 1968, Milch-, Fett- und Eierkontor GmbH/Hauptzollamt Saarbrücken, 25/67 - Slg. 1968, 330).

    In einigen Urteilen ist außerdem hinzugefügt, solchen Abgaben fehle es an einem Schutzzweck und sie seien hauptsächlich fiskalischer Art (EuGH 4. April 1968, Milchwerke H. Wöhrmann und Sohn KG/Hauptzollamt Bad Reichenhall, 7/67 - Slg. 1968, 278; EuGH 4. April 1968, Kunstmühle Tivoli/Hauptzollamt Würzburg, 20/67 - Slg. 1968, 308 - in der Rechtssache 25/67 fehlt der Hinweis auf die fiskalische Natur).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1968 - 28/67

    Firma Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe GmbH gegen Hauptzollamt Paderborn.

    III Rechtssache 25/67 - Firma Milch-, Fett-und Eierkontor gegen Hauptzollamt Saarbrücken.
  • EuGH, 22.10.1974 - 27/74

    Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd

    Den Urteilen des Gerichtshofes vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke/Hauptzollamt Saarlouis - Slg. S. 267, und vom 4. April 1968 in der Rechtssache 25/67, Milch-, Fett-und Eierkontor/Hauptzollamt Saarbrücken, Slg. S. 330, sei zu entnehmen, daß ein und dieselbe Abgabe nicht gleichzeitig eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12 und 13 und eine finländische Abgabe im Sinne der Artikel 95 und 97 EWG-Vertrag sein könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76

    Schöttle & Söhne OHG gegen Finanzamt Freudenstadt.

    Der Gerichtshof hat nämlich zutreffend die Anwendungsbereiche der Artikel 12 und 13 einerseits und des Artikels 95 andererseits deutlich unterschieden und ausgeschlossen, daß diese Bestimmungen auf ein und denselben Sachverhalt angewendet werden können (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 25/67 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor-Slg. 1968, 311 ff, 330; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/74 - Demag - Slg. 1974, 1046).
  • BGH, 10.07.1968 - 2 StR 254/68

    Annahme der Begehung eines fortgesetzten Diebstahls - Erfordernis des

    Dieser Beschluß bezog sich, wie das Sitzungsprotokoll und die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden vom 13. März 1968 einwandfrei ergeben, auf den Punkt 23 der in dem verbundenen Verfahren KLs 25/67 erhobenen Anklage vom 28. Juni 1967 gegen die Mitangeklagten P. und F. und hatte nichts mit der Anklage vom 28. März 1967 (KLs 21/67) zu tun, die den Angeklagten betraf.
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 03.12.1970 - V 25/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,8133
FG Nürnberg, 03.12.1970 - V 25/67 (https://dejure.org/1970,8133)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03.12.1970 - V 25/67 (https://dejure.org/1970,8133)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Dezember 1970 - V 25/67 (https://dejure.org/1970,8133)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG 1962 § 5; EStG 1962 § 6 Abs. 1 Ziff. 2; EStG 1962 § 19 Abs. 1 Ziff. 1

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Direkt-Lebensversicherung; Einmalprämie; Dauer der Betriebszugehörigkeit; Lebensalter; Abzugsfähige Betriebsausgaben; Freiwilliges Ausscheiden; Rückkaufswert der Versicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 776
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