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   FG Hamburg, 23.05.2000 - I 250/99   

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https://dejure.org/2000,15533
FG Hamburg, 23.05.2000 - I 250/99 (https://dejure.org/2000,15533)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2000 - I 250/99 (https://dejure.org/2000,15533)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - I 250/99 (https://dejure.org/2000,15533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; AO § 173 Abs. 2
    Änderungssperre nach Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderungssperre nach Betriebsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderungssperre nach Betriebsprüfung; Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen ; Bisher nicht berücksichtigte Zahlungen; Änderung bestandskräftiger Betriebsprüfungs-Auswertungsbescheide ; Inhalt der Prüfungsanordnung ; Erhöhte Bestandskraft

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1043
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.10.1994 - XI R 75/93

    Ob Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung i. S. von § 173 Abs. 2 AO ergangen

    Auszug aus FG Hamburg, 23.05.2000 - I 250/99
    Ob Bescheide aufgrund einer Außenprüfung (§§ 193 ff AO ) ergangen sind, beurteilt sich nach dem Inhalt der Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 XI R 75/93, BFHE 176, 208, BStBl II 1995, 289 ; Szymczak in Koch/Scholz, AO , § 173 Rd. 31/1).
  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 23.05.2000 - I 250/99
    Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO gilt nicht nur gegenüber Änderungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer höheren Steuer führen, sondern auch dann, wenn - wie hier - von Steuerpflichtigen eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen neuer steuermindernder Tatsachen oder Beweismittel begehrt wird (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BFHE 185, 98 , BStBl II 1998, 367 ; vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 307 ).
  • BFH, 11.11.1987 - X R 54/82

    Änderungssperre - Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Umsatzsteuervoranmeldung -

    Auszug aus FG Hamburg, 23.05.2000 - I 250/99
    Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO gilt nicht nur gegenüber Änderungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer höheren Steuer führen, sondern auch dann, wenn - wie hier - von Steuerpflichtigen eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen neuer steuermindernder Tatsachen oder Beweismittel begehrt wird (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BFHE 185, 98 , BStBl II 1998, 367 ; vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 307 ).
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