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   LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16, (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16)   

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https://dejure.org/2017,3891
LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16, (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16) (https://dejure.org/2017,3891)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2017 - 535 Ks 8/16, (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16) (https://dejure.org/2017,3891)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 535 Ks 8/16, (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16) (https://dejure.org/2017,3891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Autoraser, innerorts, Mord, gemeingefährliches Mittel

  • verkehrslexikon.de

    Verurteilung wegen Mordes nach tödlichem Straßenrennen

  • IWW

    §§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 315 c Abs. 1 Nr. 2 a) und d), 25 Abs. 2, 52, 69 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1, 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB

Kurzfassungen/Presse (26)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Mordes nach tödlichem Unfall bei einem illegalen Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mordverurteilung im "Berliner Kudammraserfall": Wenn der Pkw zum "gemeingefährlichen Mittel" wird

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    "Kudammraser"-Fall: Pkw als gemeingefährliches Mittel bei 160 km/h in der Stadt

  • faz.net (Pressebericht, 27.02.2017)

    Ein Auto als Mordwaffe

  • zeit.de (Pressebericht, 27.02.2017)

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Illegales Straßenrennen mit tödlichem Ausgang

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Illegales Straßenrennen: Raser zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen Mordes nach tödlichem Unfall bei einem illegalen Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm

  • welt.de (Pressebericht, 01.03.2017)

    "Einen Raser schreckt keine Gefängnisstrafe ab"

  • bz-berlin.de (Pressebericht, 27.02.2017)

    Sohn des Raser-Opfers: "Das Urteil ist sehr zufriedenstellend, aber ich bin nicht glücklich darüber"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mord durch sog. illegales Autorennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Illegales Autorennen in Berlin - Raser erstmals als Mörder verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raser wegen Mordes verurteilt

  • fernuni-hagen.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Raser-Fall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebenslange Freiheitsstrafe für die Berliner Autoraser vom Kurfürstendamm

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Tötung Unbeteiligter bei Autorennen innerorts kann Mord sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Illegales Autorennen mit Todesfolge als Mord?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilnehmer an sog. illegalen Autorennen sind keine Mörder

  • beck-blog (Sonstiges und Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mord auf dem Kudamm? Tatwaffe Automobil?

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.12.2016)

    Autorennen: Ist das Mord?

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kudamm-Raser: Mordprozess um tödliches Autorennen

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.07.2016)

    Illegales Rennen auf der Tauentzienstraße - Zwei Männer nach Autorennen wegen Mordes angeklagt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.09.2016)

    Angeklagte im Mordprozess um Autorennen schweigen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.09.2016)

    Prozess gegen Raser in Berlin: Das Auto als Mordwaffe?

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2017)

    Prozess gegen Raser in Berlin: "Wie eine Mutter zu ihrem Kind"

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.02.2017)

    Strafen für gefährliche Raser: Der Trend geht zum Vorsatz

Besprechungen u.ä. (22)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)

    War es wirklich Mord? Tödliches Autorennen auf dem Kurfürstendamm

  • zeit.de (Pressekommentar, 27.02.2017)

    Autorennen: Mord auf dem Ku'damm

  • zeit.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Raser sind Verbrecher, aber keine Mörder (Prof. Dr. Tonio Walter; ZEIT ONLINE)

  • zeit.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Raser, Mörder, Kommissare (VRiBGH Thomas Fischer; ZEIT ONLINE)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Diskussion)

    Mord-Urteil für die Ku'damm-Raser: Alles andere hätte ich nicht verstanden

  • archive.is (Pressekommentar, 05.03.2017)

    Das harte Raser-Urteil wirkt abschreckend

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei einem illegalen spontanen Autorennen, Erfüllung des Mordmerkmals der "gemeingefährlichen Mittel" bei einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 27.02.2017)

    Lebenslang für Ku'damm-Raser: Das Raser-Urteil ist problematisch

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 27.02.2017)

    Das Auto als Waffe

  • welt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 28.02.2017)

    "Mord? Da habe ich Bauchschmerzen"

  • focus.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorsicht auf der Autobahn! Was das neue Raser-Urteil für alle Autofahrer bedeutet

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)

    Mord durch Rasen

  • telebasel.ch (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 01.03.2017)

    Berliner Raser-Urteil ist ein Skandal

  • stern.de (Pressekommentar, 27.02.2017)

    Mord und Lebenslang - dieses Urteil verliert jedes Maß

  • goettinger-tageblatt.de (Pressekommentar, 27.02.2017)

    Raser-Urteil: Hart, aber angemessen

  • welt.de (Pressekommentar, 03.03.2017)

    Berliner Justizexzess - Hoffentlich kassiert Karlsruhe das Urteil gegen die Ku‘damm-Raser

  • deutschlandfunk.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 27.02.2017)

    Ulrich Lange (CSU): "Eine ganz deutliche Antwort des Rechtsstaats"

  • kanzlei-voigt.de (Entscheidungsanmerkung)

    Mord durch Straßenrennen - Das Auto als gefährliches Werkzeug

  • fernuni-hagen.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Raser-Fall

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mordurteile gegen Berliner Raser (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2017, 439-444)

  • iurratio.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Kudammraser-Fall

  • deutscher-strafverteidigerverband.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Raserunfälle sind Fahrlässigkeitsdelikte. Und kein Mord - Punkt!

Sonstiges

  • merkur.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.03.2017)

    Umfrage: Raserurteil trifft auf breite Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 471
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt oder dass er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH NStZ-RR 2016, 79, 80, Urteil vom 14.01.2016 - 4 StR 84/15 -).

    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).

    Selbst ein unerwünschter Erfolg steht dessen billigender Inkaufnahme nicht entgegen (BGH, 4 StR 84/15, a.a.O., 81).

    Bei einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Straßenverkehr ist auch zu berücksichtigen, ob ein Pkw beschleunigt wird und dabei eine Geschwindigkeit erreicht, die in Bezug auf die Handlung (als solcher) ein lediglich fahrlässiges Verhalten nicht nahelegt (BGH, 4 StR 84/15, a.a.O., 80).

    Dies gilt insbesondere für die im Kollisionszeitpunkt erreichte Geschwindigkeit, die bezüglich der Handlung ein lediglich fahrlässiges Verhalten nicht mehr nahelegt (BGH, 4 StR 84/15, a.a.O.).

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).

    Im Übrigen ist die Fallkonstellation hinsichtlich des hier in Frage stehenden Mordmerkmals mit dem vom Bundesgerichtshof (4 StR 594/05, a.a.O.) entschiedenen Fall einer Geisterfahrt vergleichbar.

  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH, 1 StR 248/16, a.a.O., 26).

  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).

    Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes (BGH, 5 StR 498/15, a.a.O.).

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Die Verletzungen der Nebenklägerin sind mittels des gefährlichen Werkzeugs Kraftfahrzeug unmittelbar verursacht worden (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 3).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06

    Mord (gemeingefährliche Mittel: Einsatz eines PKW); Straßenverkehrsgefährdung

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Lässt der Unfallverlauf es als möglich erscheinen, dass eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer von vornherein ausgeschlossen war, weil sich das Unfallereignis nur außerhalb des Gefahrenbereichs Dritter zutragen konnte, so ist das Mordmerkmal nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 StR 598/06 -, NStZ-RR 2007, 174).
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Eine Ausnahme von der absoluten Strafandrohung kam auch nicht im Wege der Rechtsfolgenlösung in Betracht, da diese nur für den Fall des Heimtückemordes bei Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände anzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 1-7).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).
  • LG Bremen, 31.01.2017 - 21 Ks 12/16

    Urteil gegen YouTube-Raser "Alpi": Tödlich, aber nicht mörderisch

  • BGH, 22.12.2016 - 1 StR 571/16

    Vorsatz (Beweiswürdigung: erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen

  • BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16

    "Autoraser von der Aachener Straße": Urteil rechtskräftig

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

  • LG Köln, 23.05.2016 - 113 KLs 34/15

    Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • AG Köln, 12.01.2016 - 643 Ls 308/15

    Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge

  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14

    Mord (Tötungsvorsatz)

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

  • BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11

    Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem

  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03

    Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449 für den alkoholisierten Autofahrer; Roxin, AT 1, 4. Aufl., § 12 Rn. 23 ff.; ders., FS Rudolphi, 2004, 243, 255; Frisch, Vorsatz und Risiko, 1983, S. 219; Jäger, JA 2017, 786, 788; Walter, NJW 2017, 1350 f.).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kann bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraute (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449; vgl. hierzu auch Roxin in FS Rudolphi, 2004, 243, 255; Frisch, Vorsatz und Risiko, 1983, S. 219; Jäger, JA 2017, 786, 788; Walter, NJW 2017, 1350 f.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449 für den alkoholisierten Autofahrer; Roxin, AT 1, 4. Aufl., § 12 Rn. 23 ff.; ders., FS Rudolphi, 2004, 243, 255; Frisch, Vorsatz und Risiko, 1983, S. 219; Jäger, JA 2017, 786, 788; Walter, NJW 2017, 1350 f.).
  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Seitdem befindet er sich zunächst auf Grund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten und seit dem 21. Juli 2016 auf Grund des Haftbefehls des Landgerichts Berlin vom 20. Juli 2016 - 535 Ks 8/16 - ununterbrochen in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt M.
  • LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18

    Kudamm-Prozess: Alle Richter erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Landgericht Berlin - 535 Ks 8/16 - hat die Angeklagten am 27. Februar 2017 jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Das gilt für die Fälle, die den Gesetzgeber veranlasst haben, das Verbot mit einer Strafbewehrung zu versehen (vgl. den Sachverhalt der Entscheidung LG Berlin NStZ 2017, 471; s. BT-Drs. 18/10145 S. 9) und entspricht der forensischen Erfahrung mit der Vorgängervorschrift des § 29 Abs. 1 StVO a. F. (vgl. die der Entscheidung des Senats v. 23.01.2018 - III-1 RBs 370/17 sowie den Entscheidungen KG NJ 2017, 346 und OLG Oldenburg DAR 2017, 93 zugrunde liegenden Sachgestaltungen).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 26.03.2019 - (532 Ks) 251 Js 52/16 (9/18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6504
LG Berlin, 26.03.2019 - (532 Ks) 251 Js 52/16 (9/18) (https://dejure.org/2019,6504)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2019 - (532 Ks) 251 Js 52/16 (9/18) (https://dejure.org/2019,6504)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2019 - (532 Ks) 251 Js 52/16 (9/18) (https://dejure.org/2019,6504)
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Kurzfassungen/Presse (15)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Angeklagte nach tödlichem Zusammenstoß bei illegalem Autorennen auf dem Kurfürstendamm erneut wegen Mordes verurteilt

  • faz.net (Pressemeldung, 26.03.2019)

    Berliner Raser zum zweiten Mal wegen Mordes verurteilt

  • zeit.de (Pressebericht, 26.03.2019)

    Illegales Autorennen: Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

  • lto.de (Pressebericht, 26.03.2019)

    LG Berlin verurteilt Ku'-Damm-Raser wieder: Und es war doch Mord

  • lto.de (Pressebericht, 13.08.2019)

    Ku'Damm-Raser, die Urteilsgründe: Warum das LG Berlin wieder wegen Mordes verurteilt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 26.03.2019)

    Ku'damm-Raser wegen Mordes verurteilt

  • spiegel.de (Pressebericht, 26.03.2019)

    Vollgas mit bedingtem Tötungsvorsatz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Angeklagte nach tödlichem Zusammenstoß bei illegalem Autorennen auf dem Kurfürstendamm erneut wegen Mordes verurteilt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    LG Berlin geht im Berliner Raserfall erneut von Mord aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kudamm-Raser erneut wegen Mordes verurteilt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Berliner Raser erneut wegen Mordes verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.08.2018)

    Nachdem der BGH das Mordurteil aufhob: Ku'damm-Raser erneut vor dem LG Berlin

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.11.2018)

    Erneuter Ku'damm-Raser-Prozess: "Bis heute keine Entschuldigung"

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.08.2018)

    Die Richter ziehen erneut einen Tötungsvorsatz in Betracht

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.03.2019)

    Kudamm-Raser-Prozess: Marvin N. hielt sich für perfekten Autofahrer

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der "Ku’damm-Raser"-Fall

  • zjs-online.com PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kraftfahrzeugrennen vor deutschen Gerichten - Was man aus und mit den Raserfällen des BGH lernen kann (Johannes Gründel; ZJS 2019, 211-220)

  • rbb24.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.03.2019)

    Mord-Urteil wäre "durchaus möglich"

Sonstiges (2)

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Erneute Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des Mordes nach tödlichem Unfall bei einem mutmaßlichen Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Beginn der Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des Mordes nach tödlichem Unfall bei einem mutmaßlichen Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.03.2021 - (529 Ks) 251 Js 52/16 (6/20), 529 Ks 6/20   

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https://dejure.org/2021,3623
LG Berlin, 02.03.2021 - (529 Ks) 251 Js 52/16 (6/20), 529 Ks 6/20 (https://dejure.org/2021,3623)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2021 - (529 Ks) 251 Js 52/16 (6/20), 529 Ks 6/20 (https://dejure.org/2021,3623)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2021 - (529 Ks) 251 Js 52/16 (6/20), 529 Ks 6/20 (https://dejure.org/2021,3623)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Angeklagter nach tödlichem Zusammenstoß bei illegalem spontanen Autorennen auf dem Kurfürstendamm u.a. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt

  • lto.de (Pressebericht, 03.03.2021)

    Berliner "Ku'damm-Raser": 13 Jahre Haft, nun wegen versuchten Mordes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Auf die Revisionen des Angeklagten und ... hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 - das angefochtene Urteil vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Bedingt vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (kognitives Element) und diesen billigt bzw. sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit ihm abfindet (voluntatives Element), wobei der Täter der Eintritt des Taterfolges auch uner ... oder gleichgültig sein kann (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.).

    Bewusst fahrlässig handelt, wer die mögliche Tatbestandsverwirklichung erkennt, mit dieser aber nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht zur vage darauf vertraut, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintreten werde (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 - m.w.N.).

    Ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 1. März 2018,- 4 StR 399/17 - m.w.N.).

    Die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ist damit ein entscheidender Faktor sowohl für die voluntative als auch die kognitive Seite des bedingten Vorsatzes (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.).

    Es sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls genau zu betrachten, wobei das Gericht insbesondere die einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen mit einzubeziehen hat (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.).

    In Fällen naheliegender Eigengefährdung des Täters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.) von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährlichen Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht.

    So kann es sich etwa unterschiedlich auf das Vorstellungsbild des Täters zu seiner Eigengefährdung auswirken, ob er sich selbst in einem Pkw oder auf einem Motorrad befindet und ob Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern oder mit anderen Pkw oder gar Lkw drohten (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -).

    Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -).

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Auf die Revisionen des Angeklagten und ... hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 - das angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 2019 mit den Feststellungen betreffend den Angeklagten ... aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen.

    Auf mögliche andere Geschehensabläufe kommt es für die Beurteilung der subjektiven Einschätzung des Täters in Bezug auf seine Eigengefährdung nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2020, - 4 StR 482/19 -).

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09 -, BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -).

  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 -).
  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97

    Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Wehrlosigkeit liegt vor, wenn infolge der Arglosigkeit des Opfers dessen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder erheblich eingeschränkt ist (BGH, Beschluss vom 29. April 1997, - 4 StR 158/97 -).
  • BGH, 24.05.2012 - 4 StR 62/12

    Mord aus niedrigen Beweggründen und Verdeckungsabsicht nach schwerem sexuellen

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 4 StR 62/12).
  • KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14

    Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Ein Mitverschulden eines weiteren Unfallbeteiligten ist dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Angeklagten einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 78; KG, NZV 2015, 45).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Ein Mitverschulden eines weiteren Unfallbeteiligten ist dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Angeklagten einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 78; KG, NZV 2015, 45).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Anders kann es bei "Augenblickstaten", insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015, - 4 StR 433/14 -, NStZ 2015, 392, 393).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage einer Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351 (353) = NJW 1962, NJW 1962, 355).
  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
    Denn für dieses ist es weder erforderlich, dass der Täter ein konkretes Opfer sinnlich wahrnimmt, noch, dass er die erkannte Arg- und Wehrlosigkeit für die Tatausführung instrumentalisiert oder anstrebt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2012 - 1 StR 336/12).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.08.2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25668
LG Berlin, 27.08.2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18 (https://dejure.org/2018,25668)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18 (https://dejure.org/2018,25668)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18 (https://dejure.org/2018,25668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Besorgnis der Befangenheit, Zwischenentscheidung, aufgehobene Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des Mordes nach tödlichem Unfall bei einem mutmaßlichen Straßenrennen auf dem Kurfürstendamm ausgesetzt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    2. Durchgang im Berliner-Kudamm-Raser-Fall vorerst geplatzt: Besorgnis der Befangenheit der Kammer begründet

  • zeit.de (Pressemeldung, 28.08.2018)

    Prozess um Raser vom Ku'damm geplatzt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsantrag erfolgreich: Richter im Ku'damm-Raser-Prozess abgelehnt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23, Rdz. 11).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Auszug aus LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
    Das Landgericht Berlin - 535 Ks 8/16 - hat die Angeklagten am 27. Februar 2017 jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 - das angefochtene Urteil vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, .an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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