Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 24.01.1969 - I 259/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,13241
VG Karlsruhe, 24.01.1969 - I 259/68 (https://dejure.org/1969,13241)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.1969 - I 259/68 (https://dejure.org/1969,13241)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 1969 - I 259/68 (https://dejure.org/1969,13241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,13241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • EuGH, 28.02.2013 - C-334/12

    Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB - Überprüfung des Urteils T-234/11 P -

    91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, das durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56, S. 1), geschaffen wurde, bestimmt in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 (ABl. L 124, S. 1) geänderten Fassung (im Folgenden: Beamtenstatut):.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

    155 Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. 2013, L 287, S. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-196/09

    Miles u.a. - Definition des Begriffs "einzelstaatliches Gericht" im Rahmen von

    53 - Art. 63 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in der durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56, S. 1), geänderten Fassung.

    57 - Vgl. Art. 64 und 65 des Statuts der Beamten der Europäischen Union in der durch die Verordnung Nr. 259/68 geänderten Fassung.

  • EuGH, 04.04.2019 - C-558/17

    OZ/ EIB

    Das Statut der Beamten der Europäischen Union wurde durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. 1968, L 56, S. 1), festgelegt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    Das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Union wurde mit der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind(4), in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004(5) und durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1080/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 geänderten Fassung(6) eingeführt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-404/92

    X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Bediensteter

    (32) ° Siehe hinsichtlich der genannten Vorschriften die Verordnungen (EWG) Nr. 31 und (EAG) Nr. 11 des Rates vom 18. Dezember 1961 (ABl. 1962, Nr. 45, S. 1385) sowie Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56, S. 1), geändert durch Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 912/78 des Rates vom 2. Mai 1978 (ABl. L 119, S. 1) und Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 2799/85 des Rates vom 27. September 1985 (ABl. L 265, S. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

    3: - Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, eingeführt durch Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (Statut der Beamten) (ABl. L 56, S. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    Das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Union wurde mit der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind(4), in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004(5) und durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1080/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 geänderten Fassung(6) eingeführt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12

    Rat / Kommission

    Das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Union wurde mit der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind(4), in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004(5) und durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1080/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 geänderten Fassung(6) eingeführt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass es die letzte Begründungserwägung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung vonSondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind(12), auf die das Königreich der Niederlande Bezug nimmt und wonach das "Statut ... den Gemeinschaften die Mitarbeit von Bediensteten sichern [soll], die in bezug auf Unabhängigkeit, Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen, und ... auf möglichst breiter geographischer Grundlage auszuwählen sind", meines Erachtens nicht zulässt, den Begriff "Ehe" in einer Weise auszulegen, die dem oben (Nr. 50) erwähnten und sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebenden Verständnis widerspricht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-227/04

    Lindorfer / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2021 - C-591/19

    Kommission/ De Esteban Alonso

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2000 - C-274/99

    Connolly / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht