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AG Hamburg, 08.07.2014 - 25b C 887/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 08.07.2014 - 25b C 887/13
- LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14
Mithaftung bei Anschlussüberlassung an Dritte
In der Sache (...) erkennt das Landgericht Hamburg - Zivilkammer 10 - durch (...) auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 22.01.2015 für Recht: 1. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 8.7.2014 (Az.: 25b C 887/13) wird wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 755, 80 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.1.2014 zu zahlen.Die Klägerin/Berufungsklägerin beantragt, unter Abänderung des am 8.7.2014 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg, Az.: 25b C 887/13, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 755, 80 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- LG Hamburg, 14.07.2016 - 310 S 20/15
Filesharing in wilder Ehe
Die Kammer hält an ihrer früheren Auffassung zu anlasslosen Belehrungspflichten gegenüber dem nichtehelichen Lebensgefährten (vgl. LG Hamburg…, Urteil vom 21. März 2014 - 310 5 7/13 - veröff. bei juris, dort insbesondere Rz. 17) n icht fest, nachdem der BGH jüngst zum Ausdruck gebracht hat, dass den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermögliche, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht treffe (Pressemitteilung des BGH Nr. 87/2016 v. 12.05.2016 zum Urteil BGH I ZR 86/15 vom 12.05.2016; Vorinstanzen AG Hamburg, Urt. v. 08.07.2014 - 25b C 887/13, und LG Hamburg, Urt. v. 20.03.2015 - 310 S 23/14, veröff. in juris).