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AG Mettmann, 14.02.2017 - 26 C 3/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Installation der Rauchwarnmelder
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
WEG kann Beschluss über die Wartung von Rauchwarnmeldern fassen; §§ 21 WEG, 49 Abs. 7 LBauO NRW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 14.02.2017 - 26 C 3/16
- LG Düsseldorf, 20.09.2017 - 25 S 32/17
- BGH, 07.12.2018 - V ZR 273/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines …
Auszug aus AG Mettmann, 14.02.2017 - 26 C 3/16
Denn die Gemeinschaft hat insbesondere die Kompetenz über die Installation von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Wohnungen der Sondereigentümer zu beschließen, weil § 49 Abs. 7 S. 3 BauO NRW eine Pflicht des Eigentümers zur Installation von Rauchwarnmeldern in näher bestimmten Räumen vorsieht (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2013, V ZR 238/11).
- LG Düsseldorf, 20.09.2017 - 25 S 32/17
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über die Installation sowie die Wartung …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 14. Februar 2017, 26 C 3/16, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 31. März 2017, wird zurückgewiesen.