Rechtsprechung
AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen einer Anlageberatung über den Erwerb eines Zertifikats der Amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers; Schadensersatzanspruch eines Klägers in Verbindung mit dem Beratungsvertrag wegen ...
- rabüro.de
Zum Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen einer Anlageberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein …
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Nach der Rechtssprechung, hat der Anlageberater den Kunden über alle Umstände zu informieren, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind, und um die erteilten Informationen fachkundig zu bewerten und beurteilen zu können (BGHZ 74, 103; 123, 126; LG Hamburg v. 10.07.2009, 329 O 44/09).Im Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung als objektgerecht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Entscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. LG Hamburg v. 10.07.2009, 329 O 44/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 0 39/09).
Grundsätzlich besteht zwar die Verpflichtung der Bank, den Anleger darüber zu informieren, dass im Fall des finanziellen Zusammenbruchs des Emittenten eine Sicherungseinrichtung nicht zur Verfügung steht, um den Kunden so eine ausgewogene, umfassende und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen (vgl. LG Hamburg vom 10.07.2009, 329 O 44/09).
- LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 39/09
Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung eines …
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Im Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung als objektgerecht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Entscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. LG Hamburg v. 10.07.2009, 329 O 44/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 0 39/09).Über diesen möglicherweise entstehenden Interessenkonflikt muss die Bank ihren Kunden aufklären (LG Hamburg vom 23.06.2009, 310 O 4/09; vom 01.07.2009, 325 O 22/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 O 39/09).
- BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Nach der Rechtssprechung, hat der Anlageberater den Kunden über alle Umstände zu informieren, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind, und um die erteilten Informationen fachkundig zu bewerten und beurteilen zu können (BGHZ 74, 103; 123, 126; LG Hamburg v. 10.07.2009, 329 O 44/09).
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Nach der Rechtssprechung, hat der Anlageberater den Kunden über alle Umstände zu informieren, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind, und um die erteilten Informationen fachkundig zu bewerten und beurteilen zu können (BGHZ 74, 103; 123, 126; LG Hamburg v. 10.07.2009, 329 O 44/09). - BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Nach der Rechtsprechung des BGB liegt ein haftungsbegründender Beratungsfehler aber auch in der fehlenden Information über Rückvergütungen von Lehman Brothers an die Beklagte nach Veräußerung der Zertifikate (vgl. BGH vom 19.12.2000, XI ZR 349/99). - LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Über diesen möglicherweise entstehenden Interessenkonflikt muss die Bank ihren Kunden aufklären (LG Hamburg vom 23.06.2009, 310 O 4/09; vom 01.07.2009, 325 O 22/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 O 39/09). - LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09
Lehman-Zertifikate: Zweites Urteil
Auszug aus AG Lippstadt, 30.09.2009 - 26 C 36/09
Über diesen möglicherweise entstehenden Interessenkonflikt muss die Bank ihren Kunden aufklären (LG Hamburg vom 23.06.2009, 310 O 4/09; vom 01.07.2009, 325 O 22/09; LG Itzehoe vom 06.08.2009, 7 O 39/09).