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ArbG Hamburg, 07.06.2006 - 26 Ga 4/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 07.06.2006 - 26 Ga 4/06
- LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06
Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Juni 2006 - 26 Ga 4/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Verfügungsbeklagte der Verfügungsklägerin eine verringerte Arbeitszeit entsprechend der ausgeurteilten Regelung nur bis zum Erlass einer erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 26 Ca 237/06 zu gestatten hat.Durch Urteil vom 07. Juni 2006 - 26 Ga 4/06 -, auf dessen Tatbestand wegen des weiteren erstinstanzlichen Parteivorbringens ebenfalls Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht die Verfügungsbeklagte verpflichtet, die Verfügungsklägerin entsprechend ihrem Hauptantrag bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu beschäftigen.