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   VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14   

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https://dejure.org/2015,15928
VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14 (https://dejure.org/2015,15928)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2015 - 26 K 196.14 (https://dejure.org/2015,15928)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 26 K 196.14 (https://dejure.org/2015,15928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 111.12

    Beamtenrecht - Anspruch auf Überleitung in das ab 1. August 2011 geltende

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Stufenanstieg, der nach alter Rechtslage zum 1. August 2011 erfolgt wäre, nicht zu berücksichtigen (anderer Auffassung insoweit die 7. Kammer des VG Berlin, Urteil vom 13. November 2012 - VG 7 K 111.12 - juris).

    Indem § 2 Abs. 1 BerlBesÜG das "Grundgehalt" anführt, welches den Beamtinnen und Beamten am 1. August 2011 "zustehen würde", lässt er nach seinem Wortsinn grundsätzlich allerdings auch die Annahme zu, hiermit sei der Grundgehaltssatz gemeint, auf den der Beamte nach altem Recht am 1. August 2011 Anspruch gehabt hätte mit der Folge, dass hiermit auch die am 1. August 2011 maßgebend gewordene Dienstaltersstufe als Bemessungsgrundlage in Bezug genommen sei (vgl. VG Berlin, Urteil vom 13. November 2012 - VG 7 K 111.12 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14
    Insoweit folgt die Neuregelung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die Richterbesoldung vom allgemeinen Beamtenbesoldungsrecht zu lösen und sie der besonderen Stellung der Richterinnen und Richter entsprechend selbständig zu ordnen (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1971 - 2 BvF 1/70 -, juris, Rn. 48).
  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14
    Da es unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003 - BVerfG 2 BvL 9/00 -, juris, Rn. 14), auch wenn jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2011 - BVerfG 1 BvR 1811/08 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14
    Die Wahl eines Stichtages überhaupt und dessen Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Anknüpfung an den Stichtag in Betracht kommenden Faktoren müssen allerdings sachlich vertretbar sein (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1995 - BVerfG 2 BvR 794/91 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14
    Da es unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003 - BVerfG 2 BvL 9/00 -, juris, Rn. 14), auch wenn jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2011 - BVerfG 1 BvR 1811/08 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfG, ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris, Rn. 39).
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